Beschlussvorlage - 03/007/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf ermächtigt

die Bürgermeisterin zum fristwahrenden Einlegen eines Widerspruches gegen den Bescheid des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019. Die Begründung des Widerspruches erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, er dient jetzt ausschließlich des Einhaltens der Rechtsmittelfrist.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg hat mit Bescheid vom 24.01.2019 die Kreisumlage gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden festgesetzt.

Der Bescheid ist am 28.01.2019 in der Amtsverwaltung eingegangen, die Widerspruchsfrist endet ein Monat nach Bekanntgabe.

 

Mit dem vorstehenden Beschluss soll die Bürgermeisterin ermächtigt werden, zunächst nur zur Fristwahrung Widerspruch gegen die Festsetzung zu erheben.

Die Gemeinden des Kreises haben sich in Abstimmungsgesprächen darauf geeignet, dass der gesamte kreisangehörige Bereich diesen Widerspruch führt. Ein gleichlautendes Schreiben ist über den SHGT-Kreisverband in Vorbereitung.

 

Die inhaltliche Auseinandersetzung, auch zur Begründung des Widerspruches, wird mit dem Kreis noch zu führen sein.

In den Gremien des Kreises wird es in den nächsten Sitzungen ebenfalls um die Höhe der Kreisumlage gehen, der Landrat beabsichtigt das Einbringen einer entsprechenden Beratungsunterlage.

 

Der Vorlage ist ein Vermerk mit einer weiterführenden inhaltlichen Erläuterung beigefügt.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

90000.83200

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Bemerkung:

 

Durch einen geänderten Kreisumlagesatz könnten mit Minderausgaben im Verwaltungshaushalt gerechnet werden.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...