Beschlussvorlage - 12/154/2018-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, gegen den Widerspruchsbescheid vom 18.01.2019 Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in  Schleswig zu erheben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Klageerhebung zu beauftragen.

Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € sind für die Zinsanforderung unter der Haushaltsstelle 12/2/63000.95040 im Vermögenshaushalt 2019 einzustellen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Aumühle hat für den Geh- und Radwegtunnel in Friedrichsruh im Rahmen

des Ausbaus der Bahnstrecke Hamburg-Berlin eine Förderung durch das Land Schleswig-

Holstein erhalten.

Nach Abrechnung der Maßnahme im Jahr 2008 ist festgestellt worden, dass eine

Überzahlung in Höhe von 59.300,-- € entstanden ist d. h. die Gemeinde Aumühle hat

59.300,-- € zu viel im Jahr 2005 abgerufen.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.08.2018 eine außerplanmäßige

Ausgabe in Höhe von 59.300,-- € genehmigt, damit der zu viel abgerufene Förderbetrag

zurückgezahlt werden konnte.

Das Land Schleswig-Holstein hat nunmehr für den Zeitraum vom 18.11.2005 bis 28.08.2018 eine Zinsforderung von 40.000,-- € für die Überzahlung der Fördermittel

angefordert.

Die Gemeinde Aumühle hatte bis zum Jahr 2014 einen Haushaltsausgaberest in Höhe von

185.000,-- € für diese Maßnahme mitgeführt und dann diesen Haushaltsausgaberest in

Abgang gestellt.

 

In der Gemeindevertretung am 25.10.2018 wurde die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 82 GO in Höhe von 40.000 € für die Zahlung der Zinsanforderung aus der Überzahlung der GVFG-SH-Mittel  gem. Erlass vom 04.09.2018 des Landesbetriebes Schleswig-Holstein nicht erteilt.

Die Gemeindevertretung hat Kenntnis genommen und die Angelegenheit in den Finanzausschuss verwiesen.

Gegen den Erlass vom 04.09.2018 wurde mit Schreiben vom 26.09.2018 Widerspruch eingelegt.

Der Widerspruchsbescheid  des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein vom 18.01.2019, hier eingegangen am 28.01.2019, weist den Widerspruch als unbegründet zurück.

Gegen den Widerspruchsbescheid kann bis zum 20.02.2019 Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Schleswig erhoben werden.

Eine Sitzung des Finanzausschusses ist bis zum 20.02.2019 nicht geplant.

 

Haushaltsmittel für die Zinsanforderung wurden in Höhe von 40.000 € von der Verwaltung angemeldet, wurden jedoch im Vorwege der Haushaltsberatungen 2019 gestrichen und sind nicht in den Haushaltsplan 2019 eingeflossen.

In den Haushaltsplan 2019 sind im Vermögenshaushalt unter 12/2/63000.95040 EURO 40.000 einzustellen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

40.000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12/2/63000.95040

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

 

Haushaltsmittel für die Zinsanforderung in Höhe von 40.000 € sind im Haushaltsplan 2019 im Vermögenshaushalt unter 12/2/63000.95040 einzustellen.

 

 

 

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