Beschlussvorlage - 03/016/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Neubau einer Wohneinheit (Anbau) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7a/2. Änderung bzgl. der „GFZ“ von 0,2 auf 0,280 und der Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7a bzgl. der „Dachneigung/Dachform (Teil B – Text Ziffer 5.3)“ auf dem Grundstück
Mühlenweg 19“, zu erteilen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Es wird eine Anfrage auf Neubau einer Wohneinheit (Anbau) auf dem Grundstück Mühlenweg 19“ gestellt.  

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7a/
7a - 2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

Hierzu wird eine Befreiung bezüglich der Geschossflächenzahl (GFZ) beantragt.

Im B-Plan Nr. 7a ist eine „GFZ“ von 0,2 ausgewiesen.
Gemäß den eingereichten Unterlagen wird eine „GFZ“ von 0,280 beantragt. Aufgrund der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7a wird für die Berechnung der „GFZ“ die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1990 herangezogen. Hierbei wird das Dachgeschoss bei „Nicht-Vollgeschossen“ bei der Geschossflächenzahl (GFZ) nicht mit angerechnet. Entsprechend gilt Geschossflächenzahl (GFZ) = Grundflächenzahl (GRZ). 

 

Außerdem wird eine Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7a bzgl. der „Dachneigung/Dachform (Teil B – Text Ziffer 5.3)“ für die Errichtung eines Flachdaches beantragt.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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