Beschlussvorlage - 03/018/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung von zwei Bäumen (Buchen) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen
(TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück Buchenweg 4a“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück „Buchenweg 4a“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung sind zwei Buchen vorzunehmen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag auf Fällung von zwei Buchen auf dem Grundstück
„Buchenweg 4a“ gestellt. 

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4
der Gemeinde Dassendorf.

Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4
bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.

 

Ein Baumgutachten liegt zurzeit noch nicht vor.

Der Antragsteller wurde darüber informiert, dass ein Baumgutachten erforderlich ist. Sollte ein Baumgutachten noch vor der PLA-Sitzung vorliegen, wird es noch nachgereicht.

 

Bemerkung

Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1  mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Buchenweg 4a“ nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, zwei Buchen als Ersatzpflanzung vorzunehmen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

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