Beschlussvorlage - 12/021/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Dachgeschossumbau - Neubau von zwei Dachgauben, Umbau von zwei Bestandsgauben
Oberförsterkoppel 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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06.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für ein Dachgeschossumbau - Neubau von zwei Dachgauben und Umbau von zwei Bestandsgauben - für das Wohnhaus auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 2“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Dachgeschossumbau - Neubau von zwei Dachgauben und Umbau von zwei Bestandsgauben für das Wohnhaus auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 2“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für ein Dachgeschossumbau - Neubau von zwei Dachgauben und Umbau von zwei Bestandsgauben für das Wohnhaus auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 2“.
Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ und der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“.
Im Bebauungsplan ist festgesetzt: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, offene Bauweise, Mindestgrundstücksgröße 1.300 m². Diese Vorgaben werden auch mit dem Dachgeschossumbau eingehalten.
Weiterhin ist festgesetzt, dass die Dachneigung der Hauptgebäude mindestens 20° bis höchstens 48° betragen muss. Das Bestandsdach des Hauptgebäudes hat eine Dachneigung von 44°und die geplanten Dachgauben eine Neigung von 20° bzw. 25°.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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369,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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579,4 kB
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