Beschlussvorlage - 12/021/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für ein Dachgeschossumbau - Neubau von zwei Dachgauben und Umbau von zwei Bestandsgauben - für das Wohnhaus auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 2“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Dachgeschossumbau - Neubau von zwei Dachgauben und Umbau von zwei Bestandsgauben für das Wohnhaus auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 2“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für ein Dachgeschossumbau - Neubau von zwei Dachgauben und Umbau von zwei Bestandsgauben für das Wohnhaus auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 2“.

 

Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ und der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, offene Bauweise, Mindestgrundstücksgröße 1.300 m². Diese Vorgaben werden auch mit dem Dachgeschossumbau eingehalten.
 

Weiterhin ist festgesetzt, dass die Dachneigung der Hauptgebäude mindestens 20° bis höchstens 48° betragen muss. Das Bestandsdach des Hauptgebäudes hat eine Dachneigung von 44°und die geplanten Dachgauben eine Neigung von 20° bzw. 25°.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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