Beschlussvorlage - 12/023/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag nach der Beratung im Bauausschuss am 02.04.2019 :
 

Die Gemeindevertretung nimmt die nachstehenden Darstellungen des Landesentwicklungsplanes zur Kenntnis.

Der östliche Teil des Gemeindegebietes ist entgegen den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft und nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Der Bereich Friedrichsruh ist auch entgegen den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft und nicht als Sonderbauflächen und gewerbliche Bauflächen ausgewiesen.

Diese Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind in den Landesentwicklungsplan zu übernehmen. .

 

 

Die Gemeinde Aumühle befindet sich

  • In der Metropolregion Hamburg
  • Im Bereich des Mittelzentrums Reinbek/Glinde/Wentorf bei Hamburg
  • Im Ordnungsraum Hamburg und auf der Siedlungsachse ohne Friedrichsruh über Wohltorf und Aumühle zum Unterzentrum Schwarzenbek als äußeren Siedlungsachsenschwerpunkt.

Siedlungsentwicklung
Gemeinden in den Ordnungsräumen sind keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau in Gegensatz zu den Gemeinden auf den Siedlungsachsen.

Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen beträgt in Ordnungsräumen bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 bis zu 15 Prozent.
Der Wohnungsbestand in Aumühle beträgt 1615 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Stand: 31.12.2017/Statistikamt Nord).

Bei Gemeinden auf den Siedlungsachsen kann sich der wohnbauliche Entwicklungsraumen erhöhen.

 

Schienenverkehr
Die Fernverbindung zwischen Hamburg – Büchen – Berlin ist zu sichern und langfristig leistungsfähig auszubauen.

Achse Ost: Stärkung des Nahverkehrsangebotes zwischen Hamburg Hauptbahnhof und Büchen entsprechend der zunehmenden Pendelverflechtungen und der angestrebten Siedlungsentwicklung. 

 

Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung
Die Gemeinde Aumühle mit dem Sachsenwald und den umliegenden Gemeinden liegen im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Diese umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. 

 

Natur und Umwelt
Eine Biotopverbundachse ist entlang des Oberlaufes der Bille bis zu Schwarzen Au dargestellt.

Die natürlichen Grundlagen des Lebens soll besonders geschützt und entwickelt werden. Der landesweite Biotopverbund soll auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche ausgedehnt, weiterentwickelt und durch geeignete Maßnahmen umgesetzt werden. 
Innerhalb des Biotopverbundes sollen mindestens 2 Prozent der Landesfläche zu Wildnisgebieten entwickelt werden. 

In Schleswig-Holstein bestehen neben den nationalen Verpflichtungen insbesondere internationale Verpflichtungen und zwar

  • FFH, EU-Vogelschutzrichtlinie im Bereich Sachsenwald
  • Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) im Bereich Bille, Schwarze Au, Mühlenteich

Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft
Der Sachsenwald und der östliche Teil der Gemeinde Aumühle bis zur Börnsener Straße ist als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft dargestellt.

In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführte werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Diese Gebiete sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden.

 

Grünzäsuren auf den Siedlungsachsen
Zur Gliederung der Siedlungsentwicklung auf den Siedlungsachsen (Aumühle, Börnsen, Escheburg, Wohltorf) und zur Vernetzung regionaler Freiräume sind in den Regionalplänen überörtlich bedeutsame Grünzäsuren auszuweisen.

Grünzäsuren sollen das ungegliederte, bandartige Zusammenwachsen einzelner Siedlungskörper auf Siedlungsachsen verhindern.

Die Grünzäsuren sind generell von einer Bebauung freizuhalten.

 

Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz

Hochwasserschutz im Binnenland ist als Teil des natürlichen Wasserkreislaufs grundsätzlich nicht zu vermeiden.

Vermehrt auftretende Überschwemmungen haben vielfältige Ursachen z. B. Klimawandel als auch Ursachen menschlichen Ursprungs.

Im LEP sind der Bereich der Bille und der Schwarzen Au Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz dargestellt.

Die Bille hat ein mittleres Hochwasserrisiko und die Schwarze Au ein mäßiges Hochwasserrisiko (Generalplan Binnenhochwasserschutz

Die Vorranggebiete für den vorbeugenden Binnenhochwasserschutz sind in ihrer natürlichen Funktion als Überschwemmungsbereiche dauerhaft zu erhalten und zu sichern.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Landesentwicklungsplan ist ein Fachplan der Raumordnung. Deren Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raumes aufeinander abzustimmen. So sollen Konflikte minimiert werden, wie sie zum Beispiel zwischen Flächennutzungen für Wohnen, Gewerbe, für den Erhalt von Natur- und Umwelt, den Abbau von Rohstoffen oder den Bau von Infrastruktur entstehen können.

 

Der Landesentwicklungsplan gilt unter anderem für Kommunen, Verbände und andere Behörden. Die Kommunen müssen zum Beispiel die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes im Rahmen ihrer Bauleitplanung berücksichtigen beziehungsweise beachten und ihre Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) bei Bedarf anpassen.

 

Zum Entwurf der Planfortschreibung gibt es ein öffentliches Beteiligungsverfahren. Dort können neben den Trägern öffentlicher Belange aus Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme bis zum 31. Mai 2019 abgeben.

 

Das Amt Hohe Elbgeest prüft die bestehenden Möglichkeiten und ggf. Beeinträchtigungen der Gemeinden des Amtes und erstellt eine Stellungnahme für die betroffenen Gemeinden.

 

Der Landesentwicklungsplan ist unter https://www.bolapla-sh.de/plan/lep 01  im Internet eingestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

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Anlagen

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