Beschlussvorlage - 12/030/2019
Grunddaten
- Betreff:
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1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hühnengrab und teilweise Zur Waldwiese sowie Pfingstholzallee 12-20 (gerade Nr.)"
- Thema Wendehammer
- Bereich Eichhörnchenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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06.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt für folgende Straßen eine Vergrößerung der Wendeanlagen im Bebauungsplan zu berücksichtigen:
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2) Der Bürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Grundstückseigentümer „Zur Waldwiese 16“ über einen möglichen Ankauf einer Teilfläche des Grundstückes zur Vergrößerung des Wendehammers zu führen.
3) Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, für die Grundstücke im Eichhörnchenweg die Baufelder und Bäume gemäß dem Vorschlag von BSK festzusetzen oder mit folgenden Änderungen festzusetzen:
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Planungsbüro stellt die Rechtsgrundlagen für die Anlage von Wendeplätzen vor. Seitens der AWSH gibt es eine Broschüre zur „Stadtplanung“. In dieser Broschüre sind die Planungsgrundlagen aufgeführt. In der Broschüre wird auch auf die RASt 06 verwiesen. Die beiden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt.
Sachverhalt:
Das Planungsbüro stellt die Rechtsgrundlagen für die Anlage von Wendeplätzen vor. Seitens der AWSH gibt es eine Broschüre zur „Stadtplanung“. In dieser Broschüre sind die Planungsgrundlagen aufgeführt. In der Broschüre wird auch auf die RASt 06 verwiesen. Die beiden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt.
Die Erschließungsstraßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind bis auf die Kuhkoppel alles Sackgassen mit Wendeanlagen am Ende der Straße. Das Büro BSK hat die bestehenden Wendeanlagen auf ihre Größe überprüft und ob diese den heutigen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sollten die bestehenden Anlagen in der Größe nicht ausreichend sein, hätte die Gemeinde die Möglichkeit, eine größere Verkehrsfläche auf den Privatgrundstücken festzusetzen, sodass sie bei einem möglichen Grundstücksverkauf ihr Vorkaufsrecht für diesen Bereich wahrnehmen könnte. Das Büro BSK sollte vor Ort prüfen, ob eine Erweiterung aufgrund von vorhandenen baulichen Anlagen und dessen Zustand überhaupt zukünftig möglich sein könnte.
Aktuell wurde das Grundstück „Zur Waldwiese 16“ verkauft. Sollte die Gemeinde eine Vergrößerung des Wendehammers in Betracht ziehen, wäre hierfür eine Teilfläche vom Grundstück notwendig. Ein Vorkaufsrecht besteht aktuell nicht.
Aufgrund der Größe des Bebauungsplanes und des umfangreichen Baumbestandes werden die Planung der Baufelder und die Festsetzung der Bäume auf den einzelnen Grundstücken straßenweise durchgeführt. Begonnen wird mit dem Eichhörnchenweg, weil eine neue Bauvoranfrage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ vorliegt und bereits im vergangenen Jahr eine Ausnahme von der Veränderungssperre für eine Bauvoranfrage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 2“ vorerst versagt wurde
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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293,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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183 kB
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3
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(wie Dokument)
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222,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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