Beschlussvorlage - 03/008/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Neufassung der Hauptsatzung - Änderung des Beschlusses vom 22.01.2019 - TOP 14 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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25.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dassendorf beschließt in Abänderung ihres Beschlusses vom 22.01.2019 – TOP 14 – folgende Änderung der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dassendorf:
§ 2 Abs. 2 Ziff. 21 erhält folgende neue Formulierung:
„Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde zu Anträgen auf Genehmigungsfreistellung (§ 68 LBO) sowie zu Anträgen als auch zu Vorbescheiden gem. § 30 BauGB bei Wohngebäuden und Nebenanlagen.“
Die Genehmigung der Hauptsatzung ist mit dieser Änderung bei der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg zu beantragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung am 22.01.2019 wurde die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dassendorf mehrheitlich beschlossen. Leider ist erst danach aufgefallen, dass die Formulierung im § 2 Abs. 2 Ziff. 21 nicht mehr aktuell ist. Entsprechend ist die Genehmigung bei der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg noch nicht beantragt worden.
Bisherige Formulierung des § 2 Abs. 2 Ziff. 21 | Neue Formulierung des § 2 Abs. 2 Ziff. 21 |
(2) Sie oder er (Anmerkung: BM) entscheidet ferner über: | (2) Sie oder er (Anmerkung: BM) entscheidet ferner über: |
21. Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde zu Anträgen auf Baufreistellung bei Wohngebäuden und Nebenanlagen (§ 74 LBO) und zu Anträgen auf Vorbescheid zu Bauvorhaben, die die Anforderungen für eine Baufreistellung nach § 74 LBO erfüllen. | 21. Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde zu Anträgen auf Genehmigungsfreistellung (§ 68 LBO) sowie zu Anträgen als auch zu Vorbescheiden gem. § 30 BauGB bei Wohngebäuden und Nebenanlagen. |
Es wird vorgeschlagen, die neue Formulierung für § 2 Abs. 2 Ziff. 21 zu beschließen, so dass anschließend die Vorlage bei der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Genehmigung der Hauptsatzung erfolgen kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,3 kB
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