Beschlussvorlage - 03/008/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung Dassendorf beschließt in Abänderung ihres Beschlusses vom 22.01.2019 – TOP 14 – folgende Änderung der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dassendorf:

 

§ 2 Abs. 2 Ziff. 21 erhält folgende neue Formulierung:

 

„Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde zu Anträgen auf Genehmigungsfreistellung (§ 68 LBO) sowie zu Anträgen als auch zu Vorbescheiden gem. § 30 BauGB bei Wohngebäuden und Nebenanlagen.“

 

Die Genehmigung der Hauptsatzung ist mit dieser Änderung bei der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg zu beantragen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung am 22.01.2019 wurde die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dassendorf mehrheitlich beschlossen. Leider ist erst danach aufgefallen, dass die Formulierung im § 2 Abs. 2 Ziff. 21 nicht mehr aktuell ist. Entsprechend ist die Genehmigung bei der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg noch nicht beantragt worden.

 

 

Bisherige Formulierung des 

§ 2 Abs. 2 Ziff. 21

Neue Formulierung des

§ 2 Abs. 2 Ziff. 21

(2) Sie oder er (Anmerkung: BM) entscheidet ferner über:

(2) Sie oder er (Anmerkung: BM) entscheidet ferner über:

21. Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde zu Anträgen auf Baufreistellung bei Wohngebäuden und Nebenanlagen (§ 74 LBO) und zu Anträgen auf Vorbescheid zu Bauvorhaben, die die Anforderungen für eine Baufreistellung nach § 74 LBO erfüllen.

21. Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde zu Anträgen auf Genehmigungsfreistellung (§ 68 LBO) sowie zu Anträgen als auch zu Vorbescheiden gem. § 30 BauGB bei Wohngebäuden und Nebenanlagen.

 

Es wird vorgeschlagen, die neue Formulierung für § 2 Abs. 2 Ziff. 21 zu beschließen, so dass anschließend die Vorlage bei der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Genehmigung der Hauptsatzung erfolgen kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

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Anlagen

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