Beschlussvorlage - 03/002/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 für das Gebiet: "Westlich Kreuzhornweg - Am Nienhegen, Hinterste Koppel, Quellenweg, Götenweg, Wulersweg, Grenzwall, Buchenweg"
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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05.03.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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02.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 für das Gebiet: "Westlich Kreuzhornweg - Am Nienhegen, Hinterste Koppel, Quellenweg, Götenweg, Wulersweg, Grenzwall, Buchenweg“ zu fassen.
Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
Der Bebauungsplan Nr. 1.4 für das Gebiet "Westlich Kreuzhornweg - Am Nienhegen, Hinterste Koppel, Quellenweg, Götenweg, Wulersweg, Grenzwall, Buchenweg“ soll durch die 3. vereinfachte Änderung in einem Teilbereich geändert werden.
Planungsziel ist die Änderung einer bisher öffentlich angedachten Erschließungsstraße, die noch nicht bebaut wurde, in eine Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Privatstraße sowie die Anpassung des Radius des Wendehammers an den heutigen technischen Vorgaben. Hierfür ist auch teilweise eine geringfügige Änderung von Baugrenzen notwendig.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro, welches noch seitens der Gemeinde in Abstimmung mit dem betroffenen Grundstückseigentümer ausgewählt wird, beauftragt werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 1.4 aus dem Jahr 1997 sollen die Grundstücke über eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossen werden. Mit der 2. Änderung aus dem Jahr 2012 wurden die Baufeldgrenzen und teilweise die Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen für das Eckgrundstück Kreuzhornweg 59 sowie für das Grundstück am geplanten Wendehammer überarbeitet.
Der Bebauungsplan muss geändert werden, da die Erschließung zukünftig nicht über eine öffentlich-gewidmete Verkehrsfläche erfolgen soll, sondern über eine Privatstraße. Die öffentlich-rechtliche Erschließung erfolgt dann über eine eingetragene Baulast auf der Fläche der Privatstraße. Weiterhin müssen beim Neubau eines Wendehammers die heutigen technischen Vorgaben eingehalten werden. Der notwendige Radius beträgt heute 22 m und nicht mehr wie im B-Plan vorgesehen 16 m. Für die Vergrößerung ist teilweise eine geringfügige Änderung von Baugrenzen notwendig.
Der zukünftige Plangeltungsbereich ist in der Anlage im Ursprungsplan rot umrandet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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