Berichtsvorlage - 12/031/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bürgermeister hat gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung eine

Eilentscheidung zum Erheben eines Widerspruches gegen den Kreisumlagenbescheid vom 24.01.2019 getroffen.

 

Die Begründung kann dem anliegenden Vermerk entnommen werden.
 

 

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Anlagen

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