Beschlussvorlage - 03/108/2018-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag des TuS Dassendorf e.V. am „Neuen Sportplatz“ auf Errichtung weiterer rund 70 Meter Werbebanden und eine schmale Steintreppe zur Bedienung der Anzeigetafel, unter der Voraussetzung, dass der Gemeinde Dassendorf keinerlei Kosten und kein Mehraufwand, z.B. bei der Rasenpflege oder Bewirtschaftung der Flächen entsteht, stattzugeben.

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung den Antrag des TuS Dassendorf e.V. auf dem „Alten Sportplatz zur Errichtung einer Nebenanlage (kleine Holzhütte 2,70 m x 2,70 m) für Lagerzwecke stattzugeben.

 

Der TuS Dassendorf e.V. hat die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung und ggfs. notwendigen Erneuerung und Rückbau sowie die Kosten bei entstehendem Mehraufwand zu tragen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 06.11.2018 zu TOP 14 hatte die Gemeindevertretung bereits über die Erweiterung von Werbebanden im Bereich des „Neuen Sportplatzes“ beraten und beschlossen. In dem Antrag ging es um die Erweiterung von Werbebanden westlich des Spielfeldes auf einer Länge von rund 39 m.

Dem Antrag wurde zugestimmt. Die Genehmigung wurde am 12.11.2018 an den TuS Dassendorf erteilt.

Aufgrund von Sichtbehinderung der Zuschauer ist die o.a. Erweiterung von Werbebanden vom TuS Dassendorf nicht errichtet worden.

Am 28.02.2019 stellte der TuS Dassendorf daraufhin weitere Anträge für den „Neuen Sportplatz“ für Errichtung von rund 70 Meter Bandenwerbung, der geplante Standort (siehe rote Markierung auf dem anliegenden Foto). Zusätzlich möchte der TuS Dassendorf eine schmale Steintreppe zur Bedienung der Anzeigetafel, der geplante Standort (siehe blaue Markierung auf dem anliegenden Foto), errichten lassen.

 

Auf dem „Alten Sportplatz“ möchte der TuS Dassendorf eine Nebenanlage (siehe schwarze Markierung auf dem anliegenden Foto) zum Verkauf von Würstchen und Getränken aufstellen. Die Darstellung auf dem Foto stellt nur den ungefähren Standort dar und ist mit der Gemeinde abzustimmen.

 

Nach Rücksprache mit der Kreisbauaufsicht sind die Vorhaben auf dem „Neuen Sportplatz“ genehmigungsfrei. Bei dem „Alten Sportplatz“ hingegen ist das Aufstellen einer Verkaufshütte nicht zulässig.

Die Nebenanlage entspricht im Grunde genommen nicht einer zweckentsprechenden Nutzung einer Schulsportanlage das bedeutet, dass die Nebenanlage z.B. als Lagerraum für Sportgerät genutzt werden müsste und der TuS Dassendorf lediglich die Möglichkeit hätte, für einzelne Veranstaltung eine Genehmigung für die geänderte Nutzung der Nebenanlage beim Ordnungsamt einholen muss.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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