Beschlussvorlage - 03/108/2018-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem TuS Dassendorf e.V. einen einmaligen Investitionszuschuss für die Umrüstung der Flutlichtanlage „ Alter Sportplatz“ in LED-Technik, der Höhe nach begrenzt auf 40.000 Euro, zu gewähren. Die Zuschusshöhe stellt die Kosten ohne Fördermittel dar. Bei bewilligen der entsprechenden Fördermittel wird der TuS Dassendorf e.V. verpflichtet, die nicht benötigten Mittel an die Gemeinde zurückzuzahlen.

 

Der TuS Dassendorf e.V. wird verpflichtet entsprechende Förderanträge für die Umrüstung der Flutlichtanlage „ Alter Sportplatz“ in LED-Technik bei den Förderträgern zu stellen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, eine außerplanmäßige Ausgabe, die über Minderausgaben unter HHSt. 03.2.56000.95000 gedeckt ist.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Lichttechnik der sechs ca. 16 m hohen Flutlichtmasten auf dem „Alten Sportplatz“ ist veraltet und soll aus energetischen Gründen mit moderner LED-Technik saniert werden. Der TuS wird vor Installation der neuen Technik eine Standsicherheitsprüfung der Flutlichtmasten durchführen, dies ist ebenfalls Umfang dieser Maßnahme.

 

Nach Rücksprache bei der Kreisbauaufsicht bedarf dies keiner Baugenehmigung.

 

Der TuS Dassendorf beantragt einen Investitionszuschuss bei der Gemeinde Dassendorf für die Umrüstung der Flutlichtanlage „ Alter Sportplatz“ in LED-Technik i.H.v. einmalig 40.000 Euro.

 

 

 

Nach positiver Beschlussfassung wird der TuS Dassendorf entsprechende Förderanträge stellen.

 

Im nachfolgenden simulierten Idealmodell sind nach der Bewilligung von entsprechenden Fördermitteln die maximale Fördersumme sowie die Eigenmittel zu ersehen:

Förderfähige Kosten, Angebot siehe Anlage:  39.742,73  Euro brutto

Förderung (Bund), Förderquote 25 %:   9.935,68  Euro brutto

Eigenmittel, TuS Dassendorf:    29.807,05 Euro brutto

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Für Vereine gilt folgende Förderbedingung:

 

 Förderquote: max. 25 % der Investitionssumme

 Voraussetzung: Treibhausgaseinsparung von min. 50 %

 Mindestzuwendung: 5.000,- € => Mind. Investition i. H. v. 20.000,- €

 Eigenmittel : 15 % der gesamten brutto Investitionssumme

 Antragsfenster: 01.01 - 31.03 und 01.07 - 30.09

 Ende 30.09.2022

 

Die Gemeinde hat der ev. Kirchengemeinde im Jahr 2013 einen einmaligen Investitionszuschuss für Sanierungsmaßnahmen gewährt. Der gemeindliche Zuschuss wurde auf der Grundlage der Kostenkalkulation eines Fachplaners (10.204,02 Euro) zzgl. 10 % für Unvorhergesehenes, auf dann 12.000 Euro aufgerundet, gewährt.

 

Bei gemeindlicher Zustimmung zu dem Antrag des TuS Dassendorf könnte deshalb, der Zuschuss auf 40.000 Euro begrenzt werden, wobei im Bewilligungsbescheid eine Bedingung aufgenommen wird, dass nicht benötigte Mittel an die Gemeinde zurückzuzahlen sind. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

40.000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

03.2.55000.98700

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Nein

 

Es ist keine Deckung vorhanden, weil geplant war, dass die Gemeinde die Umrüstung Flutlicht "Alter Sportplatz" auf LED-Technik durchführt. Aus diesem Grund wurden unter der HHSt. 03.2.56000.95000 Haushaltmittel in Höhe von 45.000 Euro eingeplant.

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

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