Beschlussvorlage - 12/033/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheit
Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses
Eichhörnchenweg 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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02.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für den Abriss und Neubau des Wohnhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Bäume 2 und 4 für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“. Die Bäume dürfen erst nach der Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden. Für die Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan 2 vorzunehmen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 nach § 14 Abs. 2 BauGB für den Abriss und Neubau des Wohnhauses mit Doppelgarage sowie für die Fällung der Bäume 2 und 4 für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für den Abriss und Neubau des Wohnhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“. Hierfür müssten zwei geschützte Buchen gefällt werden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
Der Bauausschuss sollte darüber beraten, ob eine Verschiebung des Wohngebäudes mit nur einem Abstand von 3,0 m zur seitlichen Grundstücksgrenze und eine Verlegung der Garage auf die westliche Grundstücksseite eine sinnvolle Alternative zum Erhalt der beiden Buchen sein könnte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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