Beschlussvorlage - 12/041/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstättenangelegenheiten:
hier: Einrichtung einer Notgruppe in der Gemeinde Aumühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kathrin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.05.2019
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.05.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.05.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
(Bezüglich der Einführung einer zweiten Waldgruppe wird auf den Inhalt der Vorlage Nr. 12/026/2019 einschließlich der Anlagen verwiesen. Finanzausschuss Sitzung 05.03.2019 TOP 12, Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport Sitzung 1.03.2019 TOP 14)
Notgruppe 2019/2020
Durch die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Aumühle wurden für das kommende KiTa-Jahr 2019/2020 zahlreiche Absagen für angemeldete Elementarkinder versendet.
Insgesamt sind nach dem Amt HEG vorliegenden Daten mit Stand April 2019 14 Kinder unversorgt. Davon könnten 7 in Wohltorf versorgt werden.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 21.03.2019 beschlossen, eine Notgruppe für Elementarkinder in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Träger einzurichten.
Die Träger haben nach der Elterninitiative zur Personalsuche* eine zweite schriftliche Anfrage zur Übernahme der Trägerschaft erhalten. Zum derzeitigen Zeitpunkt liegen noch keine neuen Rückmeldungen vor. (Auf eine 1. Abfrage wurden nur Absagen erteilt, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt zahlreichen unbesetzten Stellen in einigen örtlichen Kitas.)
* Durch die Leitung der Kinderkrippe wurde in Zusammenarbeit mit Eltern Personal für eine Notgruppe organisiert. Der Bürgermeister hat sich mit den Bewerber*innen bereits in Kontakt gesetzt und Gespräche geführt. Es ist jedoch dem Träger oder der Trägerin überlassen, dieses Personal einzustellen oder eigenes zu suchen.
Vom Personaleinsatz ist auch der Betreuungsumfang der Notgruppe abhängig (Halbtags- oder Ganztags-Betreuung). Ein Beispiel für eine Personalbedarfsberechnung bei einer Betreuung von 7 Stunden (z.B. 08.00 – 15.00 Uhr) pro Tag ist als Anlage 1 beigefügt.
Bei einem Früh- oder Spätdienst (max. 10 Kinder) muss keine zweite Fachkraft in der Gruppe sein. Es muss sich jedoch mindestens eine zweite Person im selben Haus aufhalten. Derzeit ist nicht bekannt in welchem Umfang das bereits gefundene Personal zur Verfügung stehen würde.
Bezüglich der Räumlichkeiten muss geklärt werden, wann diese in der Schule zur Verfügung stehen. Es ist nicht geklärt wie viele Räume das Montessori Kinderhaus während des Umbaus in Anspruch nehmen wird.
Für den Betrieb der Notgruppe ist es erforderlich, dass diese in den Bedarfsplan des Kreises Herzogtum Lauenburg aufgenommen wird. Dazu ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses zwingend erforderlich. Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 22.08.2019 statt. Eine Entscheidung liegt somit erst nach den Sommerferien vor.
Die „Wartezeit“ wird zur Vorbereitung des Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages sowie zur Klärung der baulichen Voraussetzungen genutzt.
Sollte kein örtlicher Kita-Träger die Trägerschaft für diese Gruppe übernehmen wollen, muss die Gemeinde Aumühle Satzungen erlassen und Personal einstellen. Dazu sind GV-Beschlüsse erforderlich.
Änderung der Notgruppe in zweite Waldgruppe im KiTa-Jahr 2020/2021
Im April fand ein Termin zur Planung der Vergabe für das KiTa-Jahr 2020/2021 mit der Verwaltung und den Kitas statt. Aktuell liegen, unter Vorbehalt weiterer An- und Abmeldungen, 41 Neuanmeldungen vor. Die 14 Kinder, die für das KiTa-Jahr 2019/2020 keinen Platz erhalten haben, sind darin berücksichtigt.
Es werden durch Schulkinder voraussichtlich 38 Plätze frei (zzgl. evtl. 3 Kann-Kinder). Genauere Zahlen liegen voraussichtlich zur Haushaltsplanung für 2020 vor.
Die Notgruppe soll nur für ein Jahr betrieben werden. Danach könnte ein Teil der in der Notgruppe betreuten Kinder durch die dann neu geschaffene Waldgruppe übernommen werden; eine Erhöhung der Betreuungszeiten sowie Angebot von warmem Mittag sind für die Waldgruppe(n) in der Vorbereitung.
Somit würde keine Betreuungslücke entstehen bis weitere Plätze frei werden. Des Weiteren könnten so weitere Zuzüge in die Gemeinde abgedeckt werden.
Ab dem Kita-Jahr 2020/2021 wird mit der Kita-Reform die Gruppengröße auf 20 Plätze (für Elementar) begrenzt. Nur mit Genehmigung können im Einzelfall 21 oder 22 Kinder in einer Gruppe betreut werden (bisher bis zu 25 Kinder je Gruppe mit Genehmigung). Für Waldgruppen gilt eine Gruppengröße von 15 Plätzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
71,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
71,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
17,6 kB
|
