Beschlussvorlage - 03/014/2014-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschluss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf teilweise Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück „Dorfstraße/Bornweg (Gemarkung Dassendorf, Flurstück 11/4 der Flur 6)“,
zu erteilen.



Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Es wird ein Antrag auf teilweise Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle zum Palettenlager auf dem Grundstück „Dorfstraße/Bornweg“ gestellt.

 

Das Grundstück liegt im „Außenbereich“ und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

(siehe Anlage)

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

 

Bemerkung

Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB ist die Nutzungsänderung zulässig, mit der Voraussetzung, dass keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorgenommen wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  Nein

 

 

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