Beschlussvorlage - 03/028/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Quellenweg 15
Fällung eines Baumes (Doppelbirke)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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29.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung eines Baumes (Doppelbirke) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen
(TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Grenzwall 1“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück „Quellenweg 15“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist ein einheimischer Laubbaum vorzunehmen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Fällung eines Baumes (Doppelbirke) auf dem Grundstück „Quellenweg 15“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4
der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 –
bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.
Die Antragsteller wurden mit Schreiben vom 05.04.2019 seitens der Verwaltung um die Nachreichung eines Baumgutachtens, für die Beratung und Beschlussfassung im Planungsausschuss am 29.04.2019, gebeten. Mit Schreiben vom 07.04.2019 haben die Antragsteller mitgeteilt, dass Sie kein Baumgutachten nachreichen werden
(siehe Anlage).
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Grenzwall 1“ nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einen einheimischen Laubbaum als Ersatzpflanzung vorzunehmen.
