Beschlussvorlage - 03/103/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Dassendorf für das Gebiet: „östlich Steinberg, südlich Flurstück 45/1“.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für eine Betriebserweiterung wird ein Antrag auf Änderung der Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Dassendorf gestellt. Im Bebauungsplan ist diese Fläche als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.

In der 7. Änderung des F-Planes ist dieser Bereich als Grünfläche dargestellt und im Landschaftsplan der Gemeinde als mittelfristige Siedlungserweiterungsfläche.

 

Im § 1 Abs. 6 BauGB ist aufgeführt, welche Punkte bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen sind:

- Nr. 8 die Belange

  c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen

- Nr. 10 die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen
  Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen
  Planung.

 

Diese beiden Punkte könnten als städtebauliche Gründe für die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 angeführt werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
Der Antragsteller müsste die Planungskosten übernehmen.

 

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Anlagen

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