Beschlussvorlage - 12/039/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesweite KiTa-Datenbank für die Gemeinde Aumühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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06.05.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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16.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich mit den KiTas Montessori Kinderhaus, agilo Krippe, agilo Sachsenwaldkinder und der Ev. KiTa Aumühle an die landesweite KiTa-Datenbank anzuschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Vereinbarungen zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem neuen Kindertagesstättengesetz ab 2020 wird voraussichtlich auch die Anbindung an die landesweite KiTa-Datenbank in Schleswig-Holstein verpflichtend werden.
Bisher ist noch keine KiTa im Amtsgebiet an die Datenbank angeschlossen. Seitens des Amtes und der KiTas wurde zunächst abgewartet, wie sich die Datenbank weiter entwickelt.
Die landesweite KiTa-Datenbank sowie das dazugehörige KiTa-Portal sollen Eltern bei der Wahl der KiTa helfen und auch die Anmeldung vereinheitlichen.
Die Anmeldung bei den KiTas, die bei der landesweiten Datenbank mitmachen, erfolgt über die Internetseite des KiTa-Portals. Hier können die Eltern bei allen Einrichtungen, die für sie in Frage kommen, ihr Kind anmelden. Zusätzlich dazu können sie Prioritäten vergeben, welche Einrichtung sie bevorzugen.
Da mit dem neuen KiTaG die freie KiTa-Wahl eingeführt werden soll, ist diese Funkton zukünftig sehr wichtig.
Der persönliche Kontakt mit der Einrichtung bleibt aber auch weiterhin erhalten, da die Eltern ihre Anmeldung vor Ort in der KiTa bestätigen müssen.
Die Eltern, die über keine Verbindung zum Internet verfügen, können sich nach wie vor bei der KiTa direkt anmelden. Die Daten werden dann durch die Leitung oder durch die Amtsverwaltung eingepflegt.
Über die KiTa Datenbank können die betreuten Kindern verwaltet werden. Es gibt bereits einige KiTa-Programme, die über eine Schnittstelle zur KiTa-Datenbank verfügen. Das Programm der Amtsverwaltung hat diese Schnittstelle noch nicht.
Auf der Internetseite des Portals kann eingesehen werden, ob noch Plätze frei sind, Plätze reserviert sind oder die KiTa belegt ist (Ampelsystem). Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Kita auf der Seite des Portals kurz vorzustellen.
Bevor die Datenbank genutzt werden kann, müssen noch folgende Punkte abgearbeitet werden:
- Zunächst geben die Gemeinden, in denen KiTas betrieben werden, eine Beitrittserklärung zum Fachverfahren Landesweite KiTa-Datenbank für alle KiTas in der jeweiligen Gemeinde ab.
- Zusätzlich dazu schließt die Standortgemeinde mit den Trägern der KiTas eine Nutzungsvereinbarung für die landesweite KiTa-Datenbank ab. In dieser werden die grundsätzlichen Punkte für die Datenbank geregelt, wie beispielsweise die Bereitstellung der Software und der Datenschutz. Für die kommunalen KiTas entfällt diese Vereinbarung.
Für die Nutzer des Verfahrens wird es personengebundene Zugänge geben. Zugang zu diesem Programm haben:
- die Anwendungsadministration (Data-Port),
- das Land Schleswig Holstein durch das zuständige Ministerium,
- die Kreisverwaltung,
- Mitarbeiter*innen der Amtsverwaltung,
- Mitarbeiter*innen der Träger und Mitarbeiter*innen der KiTas
Jeder Zugang hat in Beachtung des Datenschutzes unterschiedliche Nutzungsrechte, die alle in einer Benutzungsordnung festgehalten sind.
Die Nutzung ist für die Gemeinden kostenlos. Für die Mitarbeiter*innen der KiTas sind Schulungen vorgesehen. Seitens des Anbieters werden auch In-house-Schulungen angeboten. Das zuständige Ministerium übernimmt ab einer Personenzahl von 12 auch die Kosten dafür. Voraussetzung ist, dass ausreichend Technik (PCs und Internetzugang) vorhanden ist. Eine solche Schulung wird rechtzeitig durch die Amtsverwaltung für die KiTas im Amtsgebiet organisiert werden.
Der Beginn der Einrichtung der Datenbank für die KiTas im Amt Hohe Elbgeest ist im Laufe des Jahres 2019 vorgesehen. Es soll zunächst mit den kommunalen KiTas begonnen werden.
Langfristig sollen mithilfe der Datenbank die Bedarfsplanungen erleichtert werden und die Zuschussabrechnung erfolgen.
