Beschlussvorlage - 03/036/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung Dassendorf beschließt in Abänderung ihrer Beschlüsse vom 22.01.2019 – TOP 14 –  und 25.02.2019 – TOP 10 - folgende Änderungen der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dassendorf:

 

  1. In § 1 Abs. 4 werden die Worte „kleines und ein großes“ gestrichen.
  2. In § 2 Abs. 2 Ziff. 20 werden die Worte „Angelegenheiten im Rahmen der“ dem bisherigen Text vorangestellt.
  3. In § 2 Abs. 2 Ziff. 23 werden dem 1. Satz die Worte „soweit ein Betrag von 10.000 EUR nicht überschritten wird“ angefügt.
  4. In § 4 Abs. 1 Buchst. a) wird die Aufgabe „Niederschlagung und Erlass von Forderungen in der Höhe von 2.500,01 EUR bis 10.000 EUR“ gestrichen (bislang war der Finanzausschuss Beschlussausschuss).
  5. In § 9 werden im letzten Satz hinter dem Betrag „2.600 EUR“ die Worte „im Monat“ eingefügt.
  6. Wenn gewünscht: In § 2 Abs. 2 Ziff. 2 wird der Betrag „2.500 EUR“ durch den Betrag „___________“ ersetzt.

 

Die Genehmigung der Hauptsatzung ist mit diesen Änderungen erneut bei der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg zu beantragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Verfügung vom 12.04.2019 teilt der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg als Kommunalaufsichtsbehörde mit, dass die vorgelegte Hauptsatzung aus folgenden Gründen nicht genehmigungsfähig ist:

 

  1. Die in § 2 Abs. 2 Ziff. 23 enthaltene Aufgabe „Verzicht auf Weiterverfolgung von Forderungen für den Fall, dass ….“ kann nicht komplett, sondern nur mit Angabe einer Wertgrenze übertragen werden, da es sich grundsätzlich um eine vorbehaltene Aufgabe der Gemeindevertretung handelt. Es ist daher eine Wertgrenze zu ergänzen. Die Verwaltung schlägt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung einen Betrag von 10.000 EUR vor.

 

  1. Die in § 4 Abs. 1 Buchst. a enthaltene  Aufgabe „Niederschlagung und Erlass von Forderungen in der Höhe von 2.500,01 EUR bis 10.000,00 EUR“ (Finanzausschuss als Beschlussausschuss) kann nicht auf einen Ausschuss, sondern nur auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen werden. Daher ist diese Aufgabe beim Finanzausschuss zu streichen. Ggf. könnte die Ermächtigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in § 2 Abs. 2 Ziff. 2 erhöht werden.

Anmerkung der Verwaltung: Diese Aufgabenübertragung war schon in der bisherigen (von der KAB genehmigten) Hauptsatzung der Gemeinde Dassendorf enthalten und ist daher so in die Neufassung übernommen worden.

 

Zudem sollen einige redaktionelle Änderungen vorgenommen werden:

 

  1. In § 1 Abs. 4 entfällt die Unterscheidung in kleines und großes Dienstsiegel.
  2. Im § 2 Abs. 2 Ziff. 20 sind der bisherigen Formulierung die Worte „Angelegenheiten im Rahmen der“ voranzustellen, damit der Satz zum Einleitungssatz des Absatzes 2 passt.
  3. In § 9 ist im letzten Satz zur Klarstellung hinter dem Betrag „2.600 EUR“ die Worte „im Monat“ einzufügen.

 

Im beigefügten Satzungstext sind alle Änderungen mit Fettdruck markiert und kommentiert. Zudem ist die Verfügung der Kommunalaufsicht beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

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Anlagen

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