Beschlussvorlage - 12/051/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die Bauleitplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Gebiet Klosterbergen“ der Stadt Reinbek zur Kenntnis. Städtebauliche Belange der Gemeinde Aumühle werden von der Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat in ihrer Sitzung am 28.03.2019 die Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Stellen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Gebiet Klosterbergen“ beschlossen.

 

Mit der Änderung des bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von neuem Wohnungsbau in Form von Geschossbauweise mit etwa 45 Mietwohnungen auf einer Teilfläche des Kirchengrundstücks der Kirchengemeinde Reinbek-West an der Berliner Straße 4 durch Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets geschaffen werden. Neben der Schaffung von in Reinbek benötigtem Wohnraum ist es Ziel der Planung, die kirchliche Nutzung mit dem bestehenden Kirchenbau der Nathan-Söderblom-Kirche und dem Gemeindehaus durch Festsetzung einer Fläche für den Gemeindebedarf im Bestand planungsrechtlich zu sichern.

 

Die Änderung dieses Bebauungsplans erfolgt nach dem beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 BauGB. Es wird daher von einem Umweltbericht abgesehen. Weiterhin kann auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden.

 

Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sowie die dazugehörigen Fachgutachten werden über BOB SH sowie ab dem 15.04.2019 auf der Homepage der Stadt Reinbek www.reinbek.de unter Home > Aktuelles > Aktuelle Auslegungen zur Verfügung gestellt.

 

Stellungnahmen sind bis spätestens zum 17. Mai 2019 einzureichen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

 

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Anlagen

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