Beschlussvorlage - 03/027/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung KiTa-Plätze in den Gemeinden Dassendorf, Brunstorf und Hohenhorn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Soziales der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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14.05.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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18.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, in Kooperation mit den Gemeinden Brunstorf und Hohenhorn die Möglichkeiten einer weiteren Kindertageseinrichtung zu prüfen.
Dabei soll eine mögliche Erweiterung der Einrichtung in der Gemeinde Brunstorf um eine Gruppe in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde geprüft werden.
Das Amt wird beauftragt, beim Kreis Hzgt. Lauenburg einen Antrag zur Aufnahme in den Bedarfsplan zu stellen für insgesamt 4 U3- und 3 Ü3-Gruppen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 07.03.2019 fand ein Termin zwischen den drei Gemeinden, den Kita-Leitungen und der Verwaltung des Amtes HEG statt, um die zukünftige Planung der Kinderbetreuung in den Gemeinden Dassendorf, Brunstorf und Hohenhorn zu besprechen.
Anlass für das Gespräch waren:
- die statistische Auswertung der Einwohnermeldedaten für den U3/Ü3- Bereich mit Stichtag 30.06.18 (Anlage 1) mit Abgleich der vorliegenden Daten zur Betreuung der Kinder der drei Gemeinden sowie
- zahlreiche Absagen an Eltern für das KiTa-Jahr 2019 /2020.
Nach Abgleich der Listen vom Spatzennest und der Ev. Kita und Abzug der doppelten Absagen für das Kita-Jahr 2019/2020 haben 8 Elementarkinder keinen Platz bekommen. Hier besteht noch die Möglichkeit, dass sich durch 2 Kann-Kinder in der Ev. Kita und durch einen Wegzug noch kurzfristig freie Plätze ergeben. Dies klärt sich erst kurz vor den Sommerferien.
Bei den Krippenkindern haben 17 Kinder keinen Platz bekommen. Hier wird weiter versucht, Plätze für die Eltern in anderen Gemeinden oder bei Tagesmüttern zu finden.
Aktuell liegt die Betreuungs-Quote für alle drei Gemeinden zusammen im U3-Bereich (Krippe: 1- und 2jährige) bei 46,15 % und im Ü3-Bereich (Elementar: 3jährige bis Schulpflicht) bei 81,09 %. Es gibt keine gesetzliche Regelung wie hoch die Quote der betreuten Kinder in einer Gemeinde sein soll.
In den vergangenen Jahren konnten Familien auf andere Einrichtungen in der Umgebung ausweichen. Diese Plätze stehen durch wachsende Einwohnerzahlen immer weniger zur Verfügung; mittelfristig (fast) gar nicht mehr.
Es sollte für den U3-Bereich eine Quote von ca. 70 % und für den Ü3-Bereich eine Quote von ca. 100 % angestrebt werden. Damit wird auch ein gutes Verhältnis zwischen U3- und Ü3-Plätzen (35 %) erzielt.
Derzeit stehen 30 U3 Plätze und 137 Ü3-Plätze für die Gemeinden zur Verfügung. Um eine Quote von ca. 70 % im U3-Bereich zu erreichen werden 40 weitere Plätze (4 Gruppen) benötigt. Im Ü3-Bereich wären das 60 Plätze (3 Gruppen) für ca. 100 %.
Diese 7 Gruppen sind erforderlich um den stetig steigenden Bedarf bei der Betreuung in den drei Gemeinden auch langfristig abdecken zu können.
Für die Trägerschaft gab es bereits eine schriftliche Anfrage an die Kirchengemeinde Brunstorf. Es wurde abgefragt, ob Interesse an einer Trägerschaft besteht - ggf. nur für eine zweite Gruppe in Brunstorf, um die personellen Herausforderungen der eingruppigen Einrichtung, zu minimieren. Eine Antwort liegt derzeit noch nicht vor.
Da die bauliche Schaffung der Plätze ca. 2 bis 3 Jahre (vor allem: Standortsuche, planerische Voraussetzungen, Auswahl des neuen freien Trägers, Umsetzung) in Anspruch nehmen wird, wird die Einrichtung einer Notgruppe überlegt. Diese kann jedoch nur für Elementarkinder eingerichtet werden, da für Krippenkinder andere bauliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Auch hier wurde die Kirchengemeinde Brunstorf angefragt, ob sie diese Notgruppe ab dem KiTa-Jahr 2020/2021 einrichten kann.
Da eine Erweiterung der bestehenden Einrichtungen in Dassendorf baulich ausgeschlossen ist, muss nach einem Standort für die neuen Gruppen gesucht werden. Auch muss durch die Gemeinden eine Aussage getroffen werden, wie groß die Einrichtung werden soll.
In den drei Gemeinden gibt es Flächen auf denen ein Neubau durchgeführt werden könnte. Jedoch ist die verkehrliche Anbindung nicht überall optimal und teilweise sind die Grundstücke in Privatbesitz. In Brunstorf wäre es möglich, an die bestehende Gruppe der Ev. Kita anzubauen und dort weitere Plätze zu schaffen. Dort werden jedoch nicht alle Gruppen unterkommen können.
Dazu stellt sich die Frage, ob die Eltern, die beispielsweise in Hamburg arbeiten, bereit sind, aus Dassendorf oder Hohenhorn zunächst nach Brunstorf zu fahren und dann wieder Richtung Hamburg. Dieser Aspekt ist auch aus Sicht des Klimaschutzes nicht unbeachtlich.
Des Weiteren wird auch Personal benötigt. Derzeit gestaltet sich die Personalsuche für viele Einrichtungen sehr schwierig. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Gruppen gibt es jedoch genug Zeit, um Personal zu finden und auszubilden. Zudem werden die Gruppen nicht zu Beginn voll ausgelastet sein – ein schrittweises Einführen der Gruppen sollte angestrebt werden. (Beispiel ASB-Kita in Escheburg: Start im Neubau mit 2 Gruppen, dann jährliche Aufstockung um eine Gruppe auf insgesamt 4 Gruppen).
Bevor jedoch die Gruppen in Betrieb genommen werden können müssen noch viele Punkte abgearbeitet werden:
Die gemeindlichen Gremien der drei Gemeinden müssen Beschlüsse zur Umsetzung der Vorschläge fassen. Diese Beschlüsse sollten bis zu den Sommerferien vorliegen.
Im Anschluss an diese Beschlüsse wird ein Antrag beim Kreis auf Aufnahme in den Bedarfsplan gestellt, damit mit der ersten Sitzung der Teilfachplanungsgruppe des Kreises nach den Sommerferien die Beratung seitens der politischen Gremien des Kreises begonnen werden können. Es soll damit nur abgefragt werden, ob die Möglichkeit einer Inbetriebnahme in dem Größenumfang seitens des Kreises befürwortet wird.
Nach Zusage des Kreises kann die konkrete Umsetzung der Maßnahme vorangetrieben werden (Standortsuche, mögliche Anpassung B-Pläne, Ausschreibung Trägerschaft, ggf. Architektenbeauftragung).
Finanzielle Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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55,4 kB
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