Beschlussvorlage - 12/198/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Koordinierungsausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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03.06.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat eine neue Mustersatzung für die Hauptsatzungen herausgegeben. Diese ist Anlass für die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle.
Als Anlagen sind dieser Vorlage eine Synopse bisher – neu sowie der Entwurf der neuen Satzung (Reintext) beigefügt. Die Änderungen sind in Fettdruck markiert und in der Synopse zum Teil mit Anmerkungen versehen.
Folgende wesentliche Änderungen sind enthalten:
§ 2 Abs. 2 Ziff. 15: Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Bürgermeister zu ermächtgen, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung für verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 LBO, die konform mit den Bebauungsplänen sind, zu erteilen. Ausgenommern von dieser Regelung ist der Abriss von Wohngebäuden. Mit dieser Regelung würde der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert werden.
§ 4 Abs. 2 – 4: Aufnahme konkreterer Regelungen zu den Rechten der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Amtes.
§ 5 Abs. 1 Buchst. b - f: Aufnahme einer flexibleren Regelung bzgl. der Besetzung der Ausschüsse mit bürgerlichen Mitgliedern. Bisher müssen in jedem der unter den Buchst. b – f genannten Ausschüsse 3 bürgerliche Mitglieder vorhanden sein, bei der neu vorgeschlagenen Formulierung können es bis zu 3 bürgerliche Ausschussmitglieder sein.
§ 8 : Aufnahme einer geänderten Formulierung hinsichtlich von Verträgen mit Mitgliedern der Gemeindevertretung, Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse, sowie der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, Anpassung an geltendes Recht.
§ 10 Abs. 1 und 4: Umstellung auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Aumühle www.aumühle.de. Ziel ist es, dass zukünftig alle Gemeinden des Amtes und das Amt einheitlich die Amtlichen Bekanntmachungen im Internet durchführen. Dazu wird auf der Homepage der Gemeinde Aumühle ein zusätzlicher Navigationspunkt „Amtliche Bekanntmachungen“ eingerichtet, unter dem die Veröffentlichungen erfolgen werden. Das Amt sowie die Gemeinden Börnsen, Escheburg, Dassendorf und Worth veröffentlichen ihre Bekanntmachungen bereits auf ihrer Homepage, dort ist dieser Navigationspunkt bereits eingerichtet.
Die Bekanntmachungsverordnung eröffnet bei der Internet-Veröffentlichung von Amtlichen
Bekanntmachungen (diese ist laut Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung vorgesehen) die Möglichkeit, die vorgeschriebenen Hinweise auf diese Amtlichen Bekanntmachungen nicht nur über den Aushang in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen, sondern auch über die Veröffentlichung in einer Zeitung durchzuführen. Beim Aushang in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen gilt, dass der Aushang am selben Tag wie die Veröffentlichung im Internet erfolgen muss. Dies bedeutet Absprachebedarf und führt zum Teil auch zu zeitlichen Schwierigkeiten. Dieses könnte durch die Veröffentlichung in einer Zeitung, z. B. dem Geesthachter Anzeiger, vermieden und so eine höhere Rechtssicherheit erreicht werden. Pro Hinweis belaufen sich die Kosten bei einer Veröffentlichung, z. B. im Geesthachter Anzeiger, auf 83,78 €. Im Falle einer Änderung dieser Regelung wäre § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung entsprechend anzupassen. Es wird um Beratung gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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408,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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264,2 kB
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