Beschlussvorlage - 12/057/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung eines Gartenhauses
Müllerkoppel 18c-d
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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13.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 für die Errichtung eines Gartenhauses mit einer Größe von 15 cm³ für das Grundstück „Müllerkoppel 18c-d“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Gartenhauses mit einer Größe von 15 cm³ für das Grundstück „Müllerkoppel 18c-d“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Gartenhauses mit einer Größe von 15 cm³ für das Grundstück „Müllerkoppel 18c-d“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Da das Gartenhaus eine Größe unterhalb von 30 m³ hat ist es gem. § 63 LBO verfahrensfrei. Es wird für die Errichtung aber die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ benötigt sowie eine Ausnahme von der Veränderungssperre. Die Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes werden eingehalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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782,8 kB
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