Beschlussvorlage - 12/057/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 für die Errichtung eines Gartenhauses mit einer Größe von 15 cm³ für das Grundstück „Müllerkoppel 18c-d“.


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Gartenhauses mit einer Größe von 15 cm³ für das Grundstück „Müllerkoppel 18c-d“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Gartenhauses mit einer Größe von 15 cm³ für das Grundstück „Müllerkoppel 18c-d“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Da das Gartenhaus eine Größe unterhalb von 30 m³ hat ist es gem. § 63 LBO verfahrensfrei. Es wird für die Errichtung aber die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ benötigt sowie eine Ausnahme von der Veränderungssperre. Die Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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