Beschlussvorlage - 12/068/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Fahrrad-/ Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“ zu erteilen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für die 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 für die Errichtung eines Fahrrad-/ Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für die Errichtung eines Fahrrad-/Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“. Im Lageplan der Baugenehmigung im Jahr 2017 ist der Fahrrad-/Geräteschuppen bereits eingezeichnet gewesen.

Die Antragsteller möchten die Höhe auf 2,20 m ändern, damit der Schuppen begehbar ist, ggf. noch die Breite auf ca. 2 m korrigieren - je nach Konstruktion. Damit würde ein Rauminhalt von max. 25,5 erreicht werden. Der Abstand zur Grenze beträgt ca. 60 cm.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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