Beschlussvorlage - 12/068/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung eines Gartenhauses
Eichenweg 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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13.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Fahrrad-/ Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“ zu erteilen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für die 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 für die Errichtung eines Fahrrad-/ Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für die Errichtung eines Fahrrad-/Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“. Im Lageplan der Baugenehmigung im Jahr 2017 ist der Fahrrad-/Geräteschuppen bereits eingezeichnet gewesen.
Die Antragsteller möchten die Höhe auf 2,20 m ändern, damit der Schuppen begehbar ist, ggf. noch die Breite auf ca. 2 m korrigieren - je nach Konstruktion. Damit würde ein Rauminhalt von max. 25,5 m³ erreicht werden. Der Abstand zur Grenze beträgt ca. 60 cm.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333,8 kB
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