Beschlussvorlage - 12/065/2019
Grunddaten
- Betreff:
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1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hühnengrab und teilweise Zur Waldwiese sowie Pfingstholzallee 12-20 (gerade Nr.)"
- Festsetzung der Baufelder und Bäume
- Thema Wendehammer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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13.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Planungsbüro BSK stellt den Entwurf der 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ vor.
Das Planungsbüro hat folgende Anmerkungen zu den Wendeplätzen:
Das Planungsbüro schlägt vor, innerhalb des Planentwurfs die Wendeplätze mit einem Durchmesser von 22 m darzustellen und später im Bebauungsplan festzusetzen. Dies ermöglicht der Gemeinde, wenn die Möglichkeit besteht, diese Wendeplätze zu bauen. Die Festsetzung im Bebauungsplan sichert erst einmal nur, dass dies baurechtlich geregelt ist. Der Ausbau kann, aber muss nicht erfolgen.
Das Thema Wendeplätze wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 06.03.2019 erörtert. Die Rechtsgrundlagen sind der Vorlage erneut beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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183,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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293,8 kB
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