Beschlussvorlage - 12/065/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ zur Kenntnis.

 

Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:
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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Planungsbüro BSK stellt den Entwurf der 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ vor.

 

Das Planungsbüro hat folgende Anmerkungen zu den Wendeplätzen:

Das Planungsbüro schlägt vor, innerhalb des Planentwurfs die Wendeplätze mit einem Durchmesser von 22 m darzustellen und später im Bebauungsplan festzusetzen. Dies ermöglicht der Gemeinde, wenn die Möglichkeit besteht, diese Wendeplätze zu bauen. Die Festsetzung im Bebauungsplan sichert erst einmal nur, dass dies baurechtlich geregelt ist. Der Ausbau kann, aber muss nicht erfolgen.

 

Das Thema Wendeplätze wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 06.03.2019 erörtert. Die Rechtsgrundlagen sind der Vorlage erneut beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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