Beschlussvorlage - 12/044/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport empfiehlt:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende im Entwurf befindliche Kooperationsvereinbarung mit dem Verein feste Grundschulzeiten e.V. zu vereinbaren. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Anlage wird den Gremien in Umsetzung des Beschlusses zur Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule unter gleichzeitiger Übertragung der Trägerschaft an den Verein feste Grundschulzeiten die dazu zu vereinbarende Kooperationsvereinbarung im Entwurf überreicht.

Grundlage des Entwurfes ist eine Mustervereinbarung des Landes, in die die konkreten Details der Offenen Ganztagsschule Aumühle eingearbeitet wurden

Der Inhalt ist bereits mit dem Verein abgestimmt. Soweit Änderungsvorschläge des Vereins über die Musterformulierungen und bereits gefassten GV-Beschlüsse* hinausgehen, sind diese hergehoben worden.

 

Dazu kann ausgeführt werden, dass im Umkreis allen Offenen Ganztagsschulen die Räume kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Der Verein musste für die betreute Grundschule bisher keine Kosten entrichten.

Wenn in der Vereinbarung also eine kostenfreie Überlassung der Räume vereinbart wird, ist dies ein Fortsetzen des bisherigen Zustandes.

 

Ob bei Kostensteigerungen der Personalkostenzuschuss „automatisch“ erhöht wird, wäre zu diskutieren. Kostensteigerungen können auch durch Anpassung von Elternanteilen finanziert werden, wie in anderen umliegenden Ganztagsschulen.

 

 

* In der Vereinbarung ist der Beschluss der Gemeindevertretung zum jährlichen Personalkostenzuschuss enthalten.

 

Zur erwähnten Vereinbarung über die Überlassung der Räume ist ein gesonderter Beschluss erforderlich.

In einer der nächsten Sitzungen wird ein Entwurf zur Beratung vorgelegt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja: bereits beschlossener Personalkostenzuschuss

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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