Beschlussvorlage - 03/048/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf

 

erklärt das Verwaltungsrechtsverfahren in Sachen Festsetzung der Kreisumlage 2019 für

den Fall für beendet, als dass der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg den

Umlagensatz rückwirkend auf den 01.01.2019 auf 34,9 % festsetzt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Dassendorf hat mit Beschluss aus Februar d.J. die Bürgermeisterin ermächtigt, gegen den Bescheid des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Festsetzung und Erhebung der Kreisumlage für das Jahr 2019 Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch wurde fristgerecht zur Fristwahrung erhoben.

 

Mit Schreiben vom 26.03.2019 hört der Landrat die Gemeinden des Kreises über ein

beabsichtigtes Senken des Umlagesatzes von 1,5 %-Punkten an, der Kreisumlagesatz

würde damit rückwirkend zum 01.01.2019 auf 34,9 % der Umlagegrundlagen festzusetzen

sein. Eine Beschlussfassung des Kreistages hierüber würde angestrebt.

Diese Anhörung ist nach den Regeln des Finanzausgleichsgesetzes durchzuführen.

Die hierzu im Einvernehmen mit den Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest und dem

Forstgutsbezirk Sachsenwald abgegebene Stellungnahme wird wie das

Anhörungsschreiben beigefügt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

Bei Beschlussfassung des Kreistages über den Umlagesatz iHv 34,9 % rückwirkend auf

den 01.01.2019 ergeben sich Minderausgaben von rd. 60.200 EUR für die Gemeinde.

 

 

 

 

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Anlagen

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