Beschlussvorlage - 03/048/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage;
hier: Rücknahme des Widerspruches
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Ingo Jäger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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18.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf
erklärt das Verwaltungsrechtsverfahren in Sachen Festsetzung der Kreisumlage 2019 für
den Fall für beendet, als dass der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg den
Umlagensatz rückwirkend auf den 01.01.2019 auf 34,9 % festsetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Dassendorf hat mit Beschluss aus Februar d.J. die Bürgermeisterin ermächtigt, gegen den Bescheid des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Festsetzung und Erhebung der Kreisumlage für das Jahr 2019 Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch wurde fristgerecht zur Fristwahrung erhoben.
Mit Schreiben vom 26.03.2019 hört der Landrat die Gemeinden des Kreises über ein
beabsichtigtes Senken des Umlagesatzes von 1,5 %-Punkten an, der Kreisumlagesatz
würde damit rückwirkend zum 01.01.2019 auf 34,9 % der Umlagegrundlagen festzusetzen
sein. Eine Beschlussfassung des Kreistages hierüber würde angestrebt.
Diese Anhörung ist nach den Regeln des Finanzausgleichsgesetzes durchzuführen.
Die hierzu im Einvernehmen mit den Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest und dem
Forstgutsbezirk Sachsenwald abgegebene Stellungnahme wird wie das
Anhörungsschreiben beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Ja / Nein |
Bei Beschlussfassung des Kreistages über den Umlagesatz iHv 34,9 % rückwirkend auf
den 01.01.2019 ergeben sich Minderausgaben von rd. 60.200 EUR für die Gemeinde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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176,5 kB
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