Beschlussvorlage - 03/056/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Hauskoppel (Flurstück 84 der Flur 5)
Voranfrage: Neubau eines Altenteiler-Wohngebäudes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Neubau eines Altenteiler-Wohngebäudes auf dem Grundstück „Hauskoppel (Gemarkung Dassendorf, Flurstück 84 der Flur 5)“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird eine Anfrage auf Neubau eines Altenteiler-Wohngebäudes auf dem Grundstück „Hauskoppel (Gemarkung Dassendorf, Flurstück 84 der Flur 5)“ gestellt.
Das Grundstück liegt im „Außenbereich“ und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
(siehe Anlage)
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.
Im Rahmen dieser Maßnahme hat der PLA der Gemeinde Dassendorf über folgende Punkte zu befinden:
- Sicherstellung der Ausübung der Planungshoheit der Gemeinde (Änderung F-Plan/
Aufstellung B-Plan)
- Prüfung der Erschließung (u.a. Straße/Schmutzwasser/Wasser/Löschwasserversorgung)
Bemerkung
Zu einem Altenteiler-Wohngebäude benötigt man eine privilegierte landwirtschaftliche Nutzung, die hier nicht mehr gegeben ist. Ein Nachweis der Privilegierung wird von der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg nachgefordert.
