Beschlussvorlage - 03/061/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung sich für die Umsetzung der Möglichkeit Nr. 1/2/3 auszusprechen. Frau Bürgermeisterin Falkenberg wird beauftragt, eventuelle weitere nötige Schritte umzusetzen. 
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

bereits seit einiger Zeit steht die Überlegung im Raum im Bereich des Dassendorfer Rings (Bornweg, Kreuzhornweg, Müssenweg) eine Tempo-30 Zone einzurichten. Für die Entscheidung spielen viele Faktoren eine Rolle wie z.B. Vorfahrtsregelungen innerhalb der 30er Zone, der Erhalt der Fußgängerampel vor der Schule oder die Auswirkungen auf den ÖPNV.

 

Aufgrund einer Stellungnahme des Fachdienstes Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastuktur – ÖPNV des Kreises Herzogtum Lauenburg ist eine Umsetzung für den gesamten Dassendorfer Ring nur mit einem erheblichen Vorlauf sowie Mehrkosten umsetzbar, da die Anschlussverbindungen der Busse aufgrund der längeren Fahrzeit nicht eingehalten werden könnten.

 

So wurden im Bereich des Dassendorfer Rings durch das Ordnungsamt Verkehrszählungen sowie durch den Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Herzogtum Lauenburg Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Ergebnisse hierzu wurden in der Einwohnerversammlung am 21.05.2019 vorgestellt und erläutert.

 

Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:

Bornweg: Geschwindigkeitskontrollen an 3 Tagen im Mai 2019. Von insg. 225 kontrollierten Fahrzeugen sind 26 Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt worden. Dies entspricht einem Anteil von 11,5 %.

 

Kreuzhornweg: Geschwindigkeitskontrollen an 3 Tagen im Zeitraum März - Mai 2019. Von insg. 311 kontrollierten Fahrzeugen sind 81 Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt worden. Dies entspricht einem Anteil von 26 %.

 

Müssenweg: Geschwindigkeitskontrollen an 4 Tagen im April 2019. Von insg. 404 kontrollierten Fahrzeugen sind 15 Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt worden. Dies entspricht einem Anteil von 3,7 %.

 

Dies spiegelt in Etwa die Ergebnisse der Verkehrszählung wieder. Diese sind über einen Zeitraum von jeweils einer Arbeitswoche(Mo.-Fr.) erfasst worden. Insgesamt sind in diesem Zeitraum, im Bornweg 6429, im Kreuzhornweg 2376 und im Müssenweg 3055  Verkehrsteilnehmer erfasst worden.

 

 

Folgende Möglichkeiten sind vorab mit dem Fachdienst Straßenverkehr erörtert worden und könnten mit entsprechendem Beschluss umgesetzt werden:

 

 

Möglichkeit 1: Tempo 30- Zone nur im Bornweg

 

-          Aufstellung VZ 274.1-40 StVO (Tempo 30- Zone) an den Einmündungen Bornweg / Mühlenweg und Bornweg / Kreuzhornweg (versetzen der bereits bestehenden VZ aus dem Kreushornweg)

 

-          Entfernen der 30 km/h Schilder (VZ 274-30) und aller Zusatzzeichen auf Grundlage des Schulwegerlasses vor der Schule und dem Kindergarten.

 

-          Die Anordnung von Gefahrzeichen „Kinder“ (VZ 136-10) mit den Zusatzzeichen „Schule“ (ZZ 1012-50) oder „Kindergarten“ (ZZ 1012-51) sind möglich, haben aber erfahrungsgemäß nicht denselben Effekt wie die Beschilderung nach dem Schulwegerlass.

 

-          Austausch der vorhandenen VZ 306 (Vorfahrtsstraße) gegen das VZ 301 (Vorfahrt).
Erklärung: § 45 Abs. 1c StVO: Die Zonen-Anordnung darf sich … noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

 

-          Wenn sich an der Vorfahrtsregelung nichts ändert, ist nicht zu erwarten, dass langsamer gefahren wird. Aus diesen Gründen gilt in Tempo 30-Zonen i.d.R. auch rechts vor links.
Ggf. Prüfung durch den FD ÖPNV

 

 

Möglichkeit 2: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nach dem Schulwegerlass bleibt bestehen

 

-          Nur auf kurzen Streckenabschnitten kann 50 km/h gefahren werden.
Durch die VZ wird konkret auf die die Örtlichkeit bzw. Gefahr hingewiesen. Erfahrungsgemäß mehr Akzeptanz durch die Fahrzeugführer

 

 

Möglichkeit 3: Tempo 30-Zone für das gesamte bebaute Gebiet „Dassendorfer Ring“

 

-          Aufstellung VZ 274.1-40 (Tempo 30- Zone) an allen noch nicht beschilderten „Einfahrtsstraßen“.

 

-          Innerhalb des gesamten Gebiets rechts vor links bzw. ggf. ohne rechts vor links wegen des ÖPNV

 

-          Anmerkung des FD Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur / ÖPNV (Herr Yomi):

Linie 8820 fährt zwischen Geesthacht und Aumühle über den Dassendorfer Ring mit Anschluß an die S-Bahn in Aumühle.
Linie 8820 ist außerdem Zubringer zu den Anschlüssen an die Haltestellen am Dassendorfer Kreuz (B 207 / L 314).

S-Bahn Anschluss in Aumühle:
Zwischen Ankunft des Busses und Abfahrt der S-Bahn liegen 4 Minuten (genauso in der Gegenrichtung zwischen Ankunft der S-Bahn und Abfahrt des Busses).

Die Anordnung einer Tempo 30-Zone ist evtl. nur mit erheblichem Vorlauf umsetzbar. Der FD Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur muss prüfen, ob und in welcher Höhe Mehrkosten entstehen. Die Finanzierung der Mehrkosten müsste mit dem Kreis abschließend besprochen werden.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Ca. 500 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

63000.51100

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

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