Beschlussvorlage - 12/087/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt den Neubau einer Mobilfunkstation im Forstgutsbezirk Sachsenwald zur Kenntnis.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Geplant ist die Errichtung einer Mobilfunkstation nördlich der A 24 im Forstgutsbezirk Sachsenwald. Da der Forstgutsbezirk gemeindefreies Gebiet ist und nicht zum Gemeindegebiet Aumühle gehört, aber Exklaven innerhalb des Forstgutsbezirkes zur Gemeinde Aumühle gehören, wird der Bauausschuss zwar beteiligt, ist aber kein Beschlussorgan. Das Amt Hohe Elbgeest übernimmt die Vertretung des Forstgutsbezirkes gegenüber der Bauaufsicht und hat die Verwaltung des Forstgutsbezirkes beteiligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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