Beschlussvorlage - 03/065/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Bürgermeisterin den Städtebaulichen Vertrag (Stand: 15.07.2019) mit dem Vorhabenträger zur Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 abzuschließen. Die Bürgermeisterin wird weiterhin bevollmächtigt, Änderungen bzw. Ergänzungen oder redaktionelle Änderungen vorzunehmen, die dem Inhalt des Städtebaulichen Vertrages nicht entgegenstehen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In einem Städtebaulichen Vertrag erfolgt die Reglung hinsichtlich der Kosten

der Bauleitplanung, der Gestaltung, der Bauverpflichtung und des Naturschutzrechtlichen Ausgleichs.

Einzelheiten der technischen Durchführung der Erschließung werden nach Vorlage der Erschließungsplanung in einem gesonderten Erschließungsvertrag geregelt. Hier liegen zurzeit noch keine Unterlagen vor.

Der Ablösebetrag für die Unterhaltung des Regenwasserrückhaltebeckens kann erst dann errechnet werden, wenn die Erschließungsplanung vorhanden ist und eine Kostenermittlung erfolgt ist.



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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