Beschlussvorlage - 03/065/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag für die 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 23 (REWE)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Heike Wladow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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20.08.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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27.08.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Bürgermeisterin den Städtebaulichen Vertrag (Stand: 15.07.2019) mit dem Vorhabenträger zur Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 abzuschließen. Die Bürgermeisterin wird weiterhin bevollmächtigt, Änderungen bzw. Ergänzungen oder redaktionelle Änderungen vorzunehmen, die dem Inhalt des Städtebaulichen Vertrages nicht entgegenstehen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In einem Städtebaulichen Vertrag erfolgt die Reglung hinsichtlich der Kosten
der Bauleitplanung, der Gestaltung, der Bauverpflichtung und des Naturschutzrechtlichen Ausgleichs.
Einzelheiten der technischen Durchführung der Erschließung werden nach Vorlage der Erschließungsplanung in einem gesonderten Erschließungsvertrag geregelt. Hier liegen zurzeit noch keine Unterlagen vor.
Der Ablösebetrag für die Unterhaltung des Regenwasserrückhaltebeckens kann erst dann errechnet werden, wenn die Erschließungsplanung vorhanden ist und eine Kostenermittlung erfolgt ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja / Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja / Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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296,8 kB
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