Beschlussvorlage - 12/093/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu

1. der Aufhebung des B-Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstr. u. Ernst-Anton-Str. mit dem Grundstück d. Schule/KiTa/Hort, Fußweg von d. Sachsenwaldstr. zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstr."

2. der Aufstellung des B-Planes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstr. u. Ernst-Anton-Str. mit dem Grundstück d. Schule/KiTa/Hort

hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf zur
1. Aufhebung des B-Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße"

2. zur Aufstellung des B-Planes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11a und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11b wurde von der Gemeindevertretung Aumühle am 16.05.2019 gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch eine Informationsveranstaltung am 18. Juni 2019 statt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.07.2019 durchgeführt. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete am 12. August 2019.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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