Beschlussvorlage - 12/092/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nordöstlich des Schwarzen Weges mit dem Grundstück der Schule/KiTA/Hort welches südlich des Wendehammers der Ernst-Anton-Straße gelegen ist, der Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, im Südosten ein Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von der Gemeindevertretung am 16.05.2019 gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch eine Informationsveranstaltung am 18. Juni 2019 statt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.07.2019 durchgeführt. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete am 12. August 2019.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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