Beschlussvorlage - 12/083/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Teilbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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08.08.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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22.08.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag BA:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Teilbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" zu beschließen.
Beschlussvorschlag GV:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Teilbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3BauGB.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bestehende Veränderungssperre für den Teilbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 10.11.2016 beschlossen. Die Veränderungssperre wurde erst am 22.09.2017 bis zum 02.10.2017 bekanntgemacht. Die Satzung gilt mit Ablauf der Bekanntmachung seit dem 03.10.2017 für zwei Jahre und endet am 02.10.2019. Die Veränderungssperre kann um ein Jahr verlängert werden.
Aufgrund der Größe des Gebietes mit dem zahlreichen Baumbestand und der Problematik der Anlage von Wendeanlagen in den Sackgassen wurde für die Erarbeitung eines Entwurfes mehr Zeit benötigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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354,5 kB
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