Beschlussvorlage - 03/030/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund von § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung vom 25.11.2003 zuletzt geändert durch Art. 20 LVO v. 16.01.2019 (GVOBl. S. 30), die Straßen „Am Holunderbusch“ (Gemarkung Dassendorf, Flur 7, Flurstücke 117, westliches Teilstück des Flurstücks 99) und „Im Kirschgarten“ (Gemarkung Dassendorf, Flur 7, Flurstück 145, östliches Teilstück des Flurstückes 99, westliches Teilstück des Flurstücks 160) als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 3a StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

In der Gemeinde Dassendorf wurden die StraßenIm Kirschgarten“ und „Am Holunderbusch“ bislang noch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, da die Gemeinde nicht Eigentümerin aller Wegegrundstücke war.

Die Eigentümerübertragung der Wegegrundstücke an die Gemeinde Dassendorf ist zwischenzeitlich erfolgt, so dass einer Widmung nichts mehr entgegensteht.

 

Die Verkehrsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg hat keine Bedenken zu der bevorstehenden Widmung der Straßen „Im Kirschgarten“ undAm Holunderbusch“ für den öffentlichen Verkehr geäußert.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

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Anlagen

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