Beschlussvorlage - 03/044/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf nimmt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, den Entwurf der Außenbereichssatzung für das Gebiet: "Westlich Mühlenweg, südlich Reiterhof, nördlich Obsthof" sowie die Begründung zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung, den Satzungsbeschluss zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung Dassendorf hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung für das Gebiet: "Westlich Mühlenweg, südlich Reiterhof, nördlich Obsthof" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten.

 

Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Dassendorf die beigefügte Außenbereichssatzung für das Gebiet: "Westlich Mühlenweg, südlich Reiterhof, nördlich Obsthof", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der Außenbereichssatzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, die Satzung ins Internet unter www.dassendorf.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung wurde in der Gemeindevertretung am 21.11.2017 gefasst. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde vom Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf am 30.01.2018 gefasst. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 17. April 2018 bis zum 17. Mai 2018.

 

Eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte vom 08.04.2019 – 08.05.2019.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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