Beschlussvorlage - 03/050/2019-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die während der frühzeitigen Beteiligung und Auslegung des Entwurfes der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebene Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungsausschuss Dassendorf entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der B 207, östlich des Verbrauchermarktes und östlich des Gewerbegebietes" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Unterlagen für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit haben vom 05.02.2019 bis zum 06.03.2019 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.01.2019 beteiligt.

Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung ist die Gemeindevertretung zukünftig das Beschlussorgan für Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung und nicht mehr der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf.

Leider wurde die Bekanntmachung der Änderung der Hauptsatzung vom 18.06.2019 amtsintern nicht zeitgerecht kommuniziert, sodass der in der Sitzung des Planungsausschusses am 27.06.2019 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst wurde. Dieser Beschluss ist rechtswidrig und muss wiederholt werden.

 

Hinweis:

Die Fachgutachten für die 25. Änd. des F-Planes und der 4. Änd. des B-Plans Nr. 23 sind identisch und der Vorlage 03/051/2019 beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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