Beschlussvorlage - 03/051/2019-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die während der frühzeitigen Beteiligung und Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Verbrauchermarkt und Gewerbe" für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404" abgegebene Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungsausschuss Dassendorf entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben zu haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Verbrauchermarkt und Gewerbe“ für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Dassendorf hat in ihrer Sitzung am 27.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Verbrauchermarkt und Gewerbe" für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404" gefasst.

Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit haben vom 05.02.2019 bis zum 06.03.2019 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.01.2019 beteiligt.

 

Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung ist die Gemeindevertretung zukünftig das Beschlussorgan für Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung und nicht mehr der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf.

Leider wurde die Bekanntmachung der Änderung der Hauptsatzung vom 18.06.2019 amtsintern nicht zeitgerecht kommuniziert, sodass der in der Sitzung des Planungsausschusses am 27.06.2019 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst wurde. Dieser Beschluss ist rechtswidrig und muss wiederholt werden.

 

Zusätzlich in der Planzeichnung ergänzt wurde folgendes:

- beim Jugend und Skaterplatz wurde eine Baugrenze eingezeichnet, der Aufenthaltsraum               darf eine maximale Grundfläche von 100 m² und ein Vollgeschoss haben

- Erschließung des Skaterplatzes anhand des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes über das              Sondergebiet SO

- Festsetzung zur Überschreitung der Geschosshöhe durch technische Anlagen und               Anlagen zur Nutzung der Solarenergie.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:.

 

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Anlagen

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