Beschlussvorlage - 03/078/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, "Müssenkoppel" (Flurstück 8/3 der Flur 2)
Neubau eines Speichers mit ca. 170 m³ Bruttovolumen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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25.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Speichers mit ca. 170 m³ Bruttovolumen auf dem Grundstück
„Müssenkoppel“ (Gemarkung Dassendorf, Flurstück 8/3 der Flur 2), zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Neubau eines Speichers mit ca. 170 m³ Bruttovolumen auf dem Grundstück „Müssenkoppel“ (Gemarkung Dassendorf, Flurstück 8/3 der Flur 2)“ gestellt.
Das Grundstück liegt im „Außenbereich“ und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
(siehe Anlage)
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Kläranlage-Schmutzwasser Übergabestation“ ausgewiesen.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.
Bemerkung:
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Abwasseranlage von Hamburg Wasser. Die Gemeinde hat die hoheitliche Aufgabe der gemeindlichen Abwasserbeseitigung auf dieses Unternehmen vertraglich übertragen. Die Anlagen sind nach dem Stand der Technik auszustatten bzw. herzurichten. Der beantragte Neubau soll dazu dienen, die in der Vergangenheit aufgetretenen Überschwemmungen im Bereich der Schmutzwasserkanalisation durch Starkregenereignisse, zu verhindern.
Weitergehende Informationen sind der Anlage zu entnehmen.
