Beschlussvorlage - 03/071/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellen eines Ortsentwicklungskonzeptes;
hier: Auswahl und Beauftragen des begleitenden Büros
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Ingo Jäger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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01.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf beschließt
den Planungsausschuss der Gemeinde mit der Vorauswahl der Bewerber für das Erstellen des Ortsentwicklungskonzeptes zu beauftragen und der Bürgermeisterin eine Empfehlung zur Auftragsvergabe zu geben.
Die Bürgermeisterin vergibt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach entsprechendem Beschluss der Gemeindevertretung wurde bei dem LLUR Lübeck ein Antrag auf Förderung aus dem Mitteln des Landes und des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Richtlinie) zum Erstellen eines Liegenschaftskonzeptes gestellt.
Nach der GAK-Richtlinie ist dieses Vorhaben thematisch als Ortsentwicklungskonzept bezeichnet.
Der Förderbescheid mit einer Förderquote von 75% bei voraussichtlichen Ausgaben in Höhe von 50.000 EUR liegt vor.
Als nächster Schritt in diesem Vorhaben waren die zu erbringenden Leistungen entsprechend
- Beschluss der Gemeindevertretung
- Förderantrag und
- Bewilligungsbescheid
in einem wettbewerblichen Verfahren auszuschreiben.
Die zu erbringenden Leistungen sind anhand der dieser Beschlussvorlage beigefügten Verdingungsunterlagen an mehrere Büros mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes versandt worden; die Frist zum Einreichen der Angebote ist zum Zeitpunkt der Sitzung der Gemeindevertretung noch nicht abgelaufen.
Grundsätzlich wäre die Bürgermeisterin nach den Regelungen der Hauptsatzung befugt, diesen Auftrag nach Auswerten der Angebote allein zu vergeben.
Die Systematik dieses Vergabeverfahrens sieht allerdings vor, dass sich die Bewerber um diesen Auftrag mit ihrer konzeptionellen Herangehens an den zu vergebenden Auftrag im Planungsausschuss der Gemeinde, zuständig nach Hauptsatzung für Ortsentwicklung, vorstellen und präsentieren.
Diese Präsentation fließt nach den Bewertungskriterien mit in die Bewertung des Angebotes ein, sodass der Planungsausschuss im Anschluss eine Empfehlung zum zu beauftragenden Büro an die Bürgermeisterin geben soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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396,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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261,4 kB
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