Beschlussvorlage - 03/073/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt, bis zum 01.08.2020 auf eine Anpassung der Elternbeiträge für die ev. Kindertagesstätte entsprechend der vertraglichen Regelungen zu verzichten.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für Ev. Kindertagesstätte ist eine Anfrage bezüglich der Höhe der Elternbeiträge für den Zeitraum Januar bis Juli 2020 gestellt worden.

 

Gemäß dem Finanzierungsvertrag ist die Kirchengemeinde verpflichtet, 38% der anrechenbaren Kita-Betriebskosten durch Elternbeiträge zu decken. Im laufenden Jahr 2019 wurde in Absprache mit den Kommunen auf eine Erhöhung der Elternbeiträge auch im Hinblick auf die KiTa-Reform in SH verzichtet.

 

Ab dem 1. August 2020 werden die Elternbeiträge landeseinheitlich gedeckelt. Da der Deckel unter der derzeitigen Gebührenhöhe liegt, würde die Kirchengemeinde es begrüßen, wenn für die Monate Januar bis Juli 2020 die aktuellen Gebühren weiter gelten. 

Lt. aktuellem Entwurfsstand des Kita-Haushaltes 2020 liegen die Elternbeitragseinnahmen bei 37 % der Kosten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

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