Beschlussvorlage - 03/082/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
DassendorfApp
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amtsdirektor/in
- Bearbeitung:
- Christina Lehmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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01.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Dassendorf beschließt grundsätzlich die Einrichtung einer DassendorfApp vorbehaltlich der Gewährung einer Förderung aus Mitteln der AktivRegion Sachsenwald-Elbe.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Leistung auszuschreiben und nach Vorlage des Förderbescheids an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Die Auswahl eines geeigneten Bieters wird unter Gremienbeteiligung erfolgen.
Weiterhin wir die Bürgermeisterin ermächtigt, die Stelle der Betreuung der DassendorfApp als Minijob nach Vorlage des Förderbescheides auszuschreiben, die Personalauswahl zu treffen und einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 13.000 € werden in den Haushalt 2020 und für die Folgejahre erforderlichen Haushaltsmittel in die Finanzplanung eingeplant.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2019 war die Bürgermeisterin ermächtigt worden, einen Förderantrag bei der AktivRegion Sachsenwald-Elbe für die DassendorfApp zu stellen.
In der Sitzung am 11.09.2019 hat der Vorstand der AktivRegion Sachsenwald-Elbe das Projekt befürwortet.
Dem lag folgender Finanzierungsplan zu Grunde:
Einmalkosten
Errichtung Grund-APP 13.850,00 EUR
Stellenausschreibung 600,00 EUR
Büroausstattung (Laptop, Smartphone) 1.000,00 EUR
Werbung APP Nutzung 400,00 EUR
15.850,00 EUR netto ( 18.861,50 EUR brutto)
Jährliche Kosten
Minijob 7.080,00 EUR
Support, Hosting 1.020,00 EUR
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8.100,00 EUR netto (8.293,80 EUR brutto)
x 3 Jahre 24.300,00 EUR netto (24.881,40 EUR brutto)
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Kostenplan |
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Gesamtkosten (brutto) | 43.742,90 € |
davon förderfähige Kosten (netto) | 40.150,00 € |
davon nicht förderfähige Kosten (MwSt.) | 3.592,90 € |
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Finanzierungsplan |
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a) der förderfähigen Kosten |
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Eigenleistung beantragte Zuwendung (Förderquote= 65 %) Dritte Zwischensumme | 14.052,50 € 26.097,50 € |
b) der nichtförderfähigen Kosten |
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Eigenleistung Dritte Zwischensumme | 3.592,90 € € |
Gesamtfinanzierung | 43.742,90 € |
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit über die Laufzeit ca. 17.645,40 €.
Er teilt sich nach diesem Kostenplan wie folgt auf:
Jahr 2020: 10.830,60 €
Jahr 2021: 3.028,80 €
Jahr 2022: 3.028,80 €
Jahr 2023: 6.977,55 €
ab 2024: 8.293,80 €
Die Finanzplanung basiert darauf, dass nach einer Erstausstattung im Jahr 2020 mit Einmalkosten in den Folgejahren Kosten für den Minijob und Pflege des Programms zu leisten sind. Diese sind auf dem jetzigen Stand kalkuliert. Für die Finanzplanung empfiehlt sich ein Aufrunden.
Es ist nunmehr ein Antrag beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Lübeck zu stellen, das auch Bewilligungsbehörde ist.
Darin ist zu bestätigen, dass die Finanzierung gesichert ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
Finanzplanung:
Jahr 2020: 13.000,00 €
Jahr 2021: 4.000,00 €
Jahr 2022: 4.000,00 €
Jahr 2023: 8.000,00 €
ab 2024: 10.000,00 €
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