Beschlussvorlage - 03/082/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dassendorf beschließt grundsätzlich die Einrichtung einer DassendorfApp vorbehaltlich der Gewährung einer Förderung aus Mitteln der AktivRegion Sachsenwald-Elbe.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Leistung auszuschreiben und nach Vorlage des Förderbescheids an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die Auswahl eines geeigneten Bieters wird unter Gremienbeteiligung erfolgen.

 

Weiterhin wir die Bürgermeisterin ermächtigt, die Stelle der Betreuung der DassendorfApp als Minijob nach Vorlage des Förderbescheides auszuschreiben, die Personalauswahl zu treffen und einen Arbeitsvertrag abzuschließen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 13.000 € werden in den Haushalt 2020 und für die Folgejahre erforderlichen Haushaltsmittel in die Finanzplanung eingeplant.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2019 war die Bürgermeisterin ermächtigt worden, einen Förderantrag bei der AktivRegion Sachsenwald-Elbe für die DassendorfApp zu stellen.

 

In der Sitzung am 11.09.2019 hat der Vorstand der AktivRegion Sachsenwald-Elbe das Projekt befürwortet.

Dem lag folgender Finanzierungsplan zu Grunde:

 

Einmalkosten

Errichtung Grund-APP   13.850,00 EUR

Stellenausschreibung        600,00 EUR

Büroausstattung (Laptop, Smartphone)   1.000,00 EUR

Werbung APP Nutzung        400,00 EUR

      15.850,00 EUR netto  ( 18.861,50 EUR brutto)

 

Jährliche Kosten

Minijob       7.080,00 EUR

Support, Hosting      1.020,00 EUR

                                                                    --------------------------

        8.100,00 EUR netto (8.293,80  EUR brutto)

x 3 Jahre     24.300,00 EUR netto (24.881,40 EUR brutto)


 

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenplan

 

Gesamtkosten (brutto)

43.742,90

davon förderfähige Kosten (netto)

40.150,00

davon nicht förderfähige Kosten (MwSt.) 

3.592,90

 

 

Finanzierungsplan

 

a) der förderfähigen Kosten

 

Eigenleistung

beantragte Zuwendung (Förderquote= 65 %)

Dritte

Zwischensumme

14.052,50 €

26.097,50 €

b) der nichtförderfähigen Kosten

 

Eigenleistung

Dritte

Zwischensumme

3.592,90 €

Gesamtfinanzierung

43.742,90 €

 

Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit über die Laufzeit ca. 17.645,40 €.

 

Er teilt sich nach diesem Kostenplan wie folgt auf:

 

Jahr 2020: 10.830,60 €

Jahr 2021:   3.028,80 €

Jahr 2022:   3.028,80 €

Jahr 2023:   6.977,55 €

ab 2024:   8.293,80 €

 

 

Die Finanzplanung basiert darauf, dass nach einer Erstausstattung im Jahr 2020 mit Einmalkosten in den Folgejahren Kosten für den Minijob und Pflege des Programms zu leisten sind. Diese sind auf dem jetzigen Stand kalkuliert. Für die Finanzplanung empfiehlt sich ein Aufrunden.

 

Es ist nunmehr ein Antrag beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Lübeck zu stellen, das auch Bewilligungsbehörde ist.

Darin ist zu bestätigen, dass die Finanzierung gesichert ist.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

Finanzplanung:

Jahr 2020: 13.000,00 €

Jahr 2021:   4.000,00 €

Jahr 2022:   4.000,00 €

Jahr 2023:   8.000,00 €

ab 2024: 10.000,00 €

 

 

 

 

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