Beschlussvorlage - 12/107/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle erlässt die der Originalniederschrift zu dieser Sitzung beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und den Umbau sowie die Erneuerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Aumühle.

Die bisherige Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung der neuen Satzung außer Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Überarbeiten der Ausbaubeitragssatzung beschäftigt. 

Insofern kann für den Sachverhaltsvortrag auf die vorhergegangenen Beratungen verwiesen werden.

 

Auch darf für die inhaltliche Befassung auf die zu diesem Thema durchgeführte Informationsveranstaltung für die Gemeinden des Amtes mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Arndt verwiesen werden.

 

Mit vorberatendem Beschluss des Finanzausschusses vom 11.06.2019 hat sich der Finanzausschuss mehrheitlich für das Mindern der in der heute gültigen Ausbaubeitragssatzung in einer Größenordnung um die 20 % herum ausgesprochen.

Dieses Beratungsergebnis war in den Satzungsentwurf zur Sitzung des Finanzausschusses am 15.10.2019 aufgenommen worden. Die anteiligen Beitragssätze waren dabei in grüner Schriftfarbe dargestellt.

Rot dargestellt waren daneben die im Vergleich zur aktuellen Satzung weiter vorgenommenen Änderungen.

Der Satzungsentwurf selbst ist durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dörfler, Bad Schwartau, vorbereitet worden.

 

Der Finanzausschuss hat nach Beratung beschlossen, die heute geltenden Beteiligungssätze nicht zu ändern (grüne Schriftfarbe), die rot markierten Änderungen jedoch in die Neufassung der Satzung zu übernehmen.

Der Finanzausschuss hat insbesondere wegen der zu erwartenden negativen Auswirkungen für die Gemeinde aus KiTa-Reform und Reform des Finanzausgleichsgesetzes keinen finanziellen Spielraum zum Absenken der Sätze gesehen.

Der anliegende Satzungsentwurf ist auf den Beschluss des Finanzausschusses angepasst, die Beteiligungssätze sind aus der heute in Kraft befindlichen Satzung übernommen.

 

Zum Inkrafttreten dieser Neufassung ist zu sagen, dass keine beitragspflichtigen Maßnahmen bekannt sind, die ein Abrechnen nach bisher geltendem Satzungsrecht erfordern, sodass ein unterjähriges Inkrafttreten unkritisch erscheint.

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

Die finanziellen Aspekte dieser Beschlussfassung sind Gegenstand der vorbereitenden Beratung gewesen.

 

 

 

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Anlagen

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