Beschlussvorlage - 03/085/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Grenzwall 12a
Fällung eines Baumes (Rotbuche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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05.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung eines Baumes (Rotbuche) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Grenzwall 12a“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm in
1 m Höhe soll auf dem Grundstück „Grenzwall 12a“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist ein einheimischer Laubbaum vorzunehmen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Fällung eines Baumes (Rotbuche) auf dem Grundstück
„Grenzwall 12a“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 –
2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 -
2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT
Ziffer 3.00)“ beantragt.
Es handelt sich um den in den Antragsunterlagen (Auszug B-Plan Nr. 1.4 – 1. Änderung) rot gekennzeichneten Baum. Da der B-Plan Nr. 1.4 – 1. Änderung nicht mehr rechtskräftig ist, wurde der zur Fällung beantragte Baum in die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung übertragen (rot markiert).
Die im Antrag angekündigte Mail, die den Zustand des Baumes belegen soll, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 – 2. Änderung (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm in 1 m Höhe, auf dem Grundstück
„Grenzwall 12a“ nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach
zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einen einheimischen Laubbaum als Ersatzpflanzung vorzunehmen.
