Beschlussvorlage - 03/085/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung eines Baumes (Rotbuche) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Grenzwall 12a“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm in
1 m Höhe soll auf dem Grundstück „Grenzwall 12a“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist ein einheimischer Laubbaum vorzunehmen. 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag auf Fällung eines Baumes (Rotbuche) auf dem Grundstück
„Grenzwall 12a“ gestellt.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 –
2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

 

Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 -
2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT
Ziffer 3.00)“ beantragt.

Es handelt sich um den in den Antragsunterlagen (Auszug B-Plan Nr. 1.4 – 1. Änderung) rot gekennzeichneten Baum. Da der B-Plan Nr. 1.4 – 1. Änderung nicht mehr rechtskräftig ist, wurde der zur Fällung beantragte Baum in die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung übertragen (rot markiert).  

Die im Antrag angekündigte Mail, die den Zustand des Baumes belegen soll, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen.

 

Bemerkung

Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 – 2. Änderung (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1  mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm in 1 m Höhe, auf dem Grundstück
„Grenzwall 12a“ nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach
zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einen einheimischen Laubbaum als Ersatzpflanzung vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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