Beschlussvorlage - 03/087/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Bundesstraße 3a
Voranfrage: Umbau einer ehemaligen Mühle in eine Kindertagesstätte und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit je zwei Wohneinheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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05.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Umbau einer ehemaligen Mühle in eine Kindertagesstätte und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit je zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück „Bundesstraße 3a“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird eine Anfrage auf Umbau einer ehemaligen Mühle in eine Kindertagesstätte und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit je zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück „Bundesstraße 3a“ gestellt.
Das Grundstück liegt im „Außenbereich“ und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
(siehe Anlage)
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.
Im Rahmen der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen ist die Gemeinde nur berechtigt zu prüfen, inwieweit das geplante Vorhaben mit der Planung bzw. den Planungsabsichten der Gemeinde im Einklang steht. Es ist zu prüfen, ob das beantragte Vorhaben eventuellen zukünftigen Planungen der Gemeinde für diesen Bereich zuwider laufen.
Die bauordnungsrechtlichen Aspekte, die sich aus § 35 BauGB ergeben, werden im Rahmen der Prüfung der Erteilung der Baugenehmigung/des Vorbescheides durch das Kreisbauamt geprüft. Das ist nicht Aufgabe der Gemeinde.
Im Rahmen dieses Vorhabens hat der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf über folgende Punkte zu befinden:
- Sicherstellung der Ausübung der Planungshoheit der Gemeinde (Änderung F-Plan/
Aufstellung B-Plan)
- Prüfung der Erschließung (u.a. Straße/Schmutzwasser/Wasser/Löschwasserversorgung)
