Berichtsvorlage - 12/108/2019-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Anpassung nach der Sitzung des Finanzausschuss am 15.10.2019:

Für die Berechnung des Personalbedarfes wurden die Formeln des Landes aus dem derzeit aktuellen Gesetzentwurf übernommen. Dies führt zu einer Veränderung des Personalbedarfs der einzelnen Einrichtungen.


Mit der Kita-Reform sind diverse Änderungen ab August 2020 vorgesehen.

 

Diese betreffen u.a. die Personalbedarfsplanung, deren Bestandteile bereits bekannt sind:

 

-          Änderung des Betreuungsschlüssels auf 2 Kräfte (vorher 1,5 im Elementarbereich) in allen Gruppen

-          Festlegung von festen Verfügungszeiten (Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Teambesprechungen etc.) auf 4 Std. pro Woche und Gruppe ab 1.8.2020 (ab 1.1.2021 Erhöhung auf 5 Std.)

-          Freistellung der Leitung bei Einrichtungen von einer bis vier Gruppen beträgt 7,8 h pro Woche pro Gruppe. Ab fünf Gruppen ist eine komplette Freistellung (39 WoStd.) vorgesehen.

-          Festlegung von jährlichen Ausfallzeiten pro Mitarbeiter*in/Jahr (5 Tage Fortbildung + 15 Tage Krankheit + 10 Tage Urlaub außerhalb der Schließzeit).

 

Bei diesen genannten Vorgaben handelt es sich um MINDEST-Anforderungen, die zum Erhalt der Landeszuschüsse zwingend einzuhalten und nachzuweisen sind.

 

Der Nachweis erfolgt über die Datenerhebung im landesweiten Kita-Datenportal. Darin sind z.B. die Arbeitseinsätze der einzelnen Fachkräfte zu erfassen (wer hat wann in welcher Gruppe gearbeitet).

 

In der Anlage wird diese neue Berechnung für die KiTas in der Gemeinde dem Gremium zur Kenntnis gereicht. Darin wurde bereits mit einer Verfügungszeit von 5 Stunden gerechnet. Als Vergleich wurde die bisherige Berechnung des Kreises ebenfalls beigefügt.

 

Im Ergebnis hat die Krippe einen Personalüberhang. Die Ev. Kita Aumühle, das Montessori Kinderhaus und die Waldkita haben ein leichtes Defizit. In der Ev. Kita und im Montessori Kinderhaus wird derzeit noch Personal gesucht.

 

Aufgrund der Festlegung von festen Ausfallzeiten ist ein Personalüberhang zu befürworten um kurzfristig auch auf Personalausfall reagieren zu können.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...