Beschlussvorlage - 12/090/2019-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von 5 Bäumen auf dem Grundstück „Otternweg 8“.

 

Für die fünf Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 10 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.

 

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für die Fällung von 5 Bäumen auf dem Grundstück „Otternweg 8“.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung von 5 Bäumen (2 Rotbuchen und 3 Birken) auf dem Grundstück „Otternweg 8“.

 

Der Befreiungsantrag wurde bereits im Bauausschuss am 05.09.2019 beraten (siehe Vorlage 12/090/2019) und es wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, weil ein Baumgutachten fehlte, der Lageplan unleserlich war und aussagekräftige Fotos fehlten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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