Beschlussvorlage - 12/122/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Dachgaube und den Umbau des Austrittes zum Garten für das Grundstück „Dora-Specht-Allee 2“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ die Errichtung einer Dachgaube und den Umbau des Austrittes zum Garten für das Grundstück „Dora-Specht-Allee 2“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Dachgaube und den Umbau des Austrittes zum Garten für das Grundstück „Dora-Specht-Allee 2“. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

 

Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ und der gleichnamigen Erhaltungssatzung. Im Bebauungsplan sind eine GRZ von 0,15 und eine GFZ von 0,2 festgesetzt.

Die GFZ wird bereits mit dem Bestand überschritten. Durch den Einbau der Dachgaube verändert sich nicht die GFZ, da sich diese nicht innerhalb eines Aufenthaltsraumes befindet. Das Zimmer und das WC im Dachgeschoss sind Bestandteil einer früheren Baugenehmigung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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