Beschlussvorlage - 12/128/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Beseitigung einer Garage und Freisitz für das Grundstück „Eichhörnchenweg 6“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Beseitigung einer Garage und Freisitz für das Grundstück „Eichhörnchenweg 6“ zu erteilen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Beseitigung einer Garage und Freisitz für das Grundstück „Eichhörnchenweg 6“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Derzeit befindet sich die 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 in Aufstellung. Das Grundstück befindet sich im Bereich der Veränderungssperre und der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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