Beschlussvorlage - 12/139/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück „Otternweg 11“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück „Otternweg 11“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück „Otternweg 11“ zu erteilen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück „Otternweg 11“ in Aumühle.

 

Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ und der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“. Derzeit befindet sich die 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 in Aufstellung und es besteht eine Veränderungssperre.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt: WR, I Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m².
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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